Die täterorientierte Gesinnungsjustiz hat erneut  zugeschlagen

Hartmut Krauss

01. 04. 2026

Kein Aprilscherz, sondern bittere Tatsache: Mord-Freispruch für deutsch-türkischen Polizistenkiller

Der neunzehnjährige Türke mit deutschem Pass hatte im August letzten Jahres eine Tankstelle in Völklingen mit einem Messer überfallen und 600 Euro erbeutet. Auf der Flucht war er dann mit seinem Messer auf die ihn verfolgenden Polizisten losgegangen. Dabei soll er  einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen und damit dann auf den Beamten Simon Bohr insgesamt siebzehnmal geschossen haben.

Siehe dazu:

https://www.youtube.com/watch?v=TJYXhnzk01U

und

https://www.youtube.com/watch?v=0N3HCSS7jcc

Die NZZ fragt zurecht:

„Wie kann jemand, der einen geplanten Raubüberfall begeht, nur kurz darauf so sehr psychisch entgleisen, dass er einem Polizeianwärter die Waffe entreisst und dessen Kollegen erschiesst? Die Erzählung vom Kontrollverlust strotzt nur vor Widersprüchen. Und auch vermindert Schuldfähige können zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt und bis auf weiteres in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden, wie etwa der Fall des Mannheimer Amokfahrers Alexander S. belegt.“

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.