Warum wählen? Es genügt doch, Richtern und NGOs beim Regieren zuzuschauen

Von Georg Etscheit •

Das Bundesverwaltungsgericht zu Leipzig fällte jüngst ein wenig beachtetes Urteil, das nun NGOs die Macht gibt, offen in die Politik einzugreifen. In letzter Instanz bekam die Deutsche Umwelthilfe recht, die die Bundesregierung darauf verklagt hatte, „Lücken“ beim Klimaschutz zu stopfen. Der Bürger wird zum Klimasklaven.

https://www.achgut.com/artikel/warum_waehlen_es_genuegt_doch_richtern_und_ngos_beim_regieren_zuzuschauen

Frage an Perplexity AI:

Was müsste getan werden, um die „Deutsche Umwelthilfe“ vollständig aufzulösen?

„Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist ein privatrechtlicher, eingetragener Verein; sie kann nicht „per Knopfdruck“ von der Politik aufgelöst werden, sondern nur innerhalb des geltenden Vereins‑, Steuer‑ und Zivilrechts.​

1. Auflösung als Verein – nur von innen oder durch Gerichte Rein vereinsrechtlich gibt es nur drei Wege, einen solchen Verein vollständig zu beenden: Beschluss der Mitgliederversammlung über die Auflösung (also ein innerer Mehrheitsbeschluss, der in der Satzung geregelt ist).​ Gerichtliche Auflösung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), etwa wenn der Vereinszweck dauerhaft nicht mehr erreichbar ist oder die satzungsmäßigen Vorgaben strukturell verletzt werden. Verbot und anschließende Auflösung als „verfassungsfeindlicher Verein“ nach dem Vereinsgesetz – dafür müsste der Verein nachweisbar strafgesetzwidrig oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sein, was bei der DUH als Umwelt‑ und Verbraucherschutzorganisation derzeit nicht ersichtlich ist.​ Staatliche Stellen können also nicht einfach beschließen „die DUH abschaffen“, sondern müssten ein Verbots‑ bzw. Auflösungsverfahren rechtsstaatlich begründen und vor den Verwaltungsgerichten durchsetzen.​

2. Entzug der Gemeinnützigkeit und öffentlichen Mittel

Praktisch diskutiert wird eher, der DUH die finanzielle Basis zu entziehen, nicht sie formal zu „zerstören“:

Die Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt geprüft; sie könnte entzogen werden, wenn der Verein nicht mehr die Voraussetzungen der Abgabenordnung erfüllt (z. B. überwiegende Verfolgung wirtschaftlicher oder politischer Zwecke statt eines anerkannten gemeinnützigen Zwecks).​

Der Bundestag bzw. die Bundesregierung könnte beschließen, keine Projekt‑ oder institutionelle Förderung aus Bundesmitteln mehr zu gewähren; entsprechende Forderungen sind aus der Politik bereits erhoben worden.​

Beides würde die DUH stark schwächen, sie aber rechtlich nicht automatisch auflösen; ein Verein kann auch ohne Gemeinnützigkeit und ohne öffentliche Zuschüsse weiterbestehen, solange er sich anders finanziert.

3. Einschränkung von Abmahn‑ und Klagerechten

Ein markanter Teil der Aktivitäten der DUH beruht darauf, dass sie als qualifizierter Verband abmahnen und klagen darf (z. B. im Umwelt‑ und Verbraucherschutzrecht).

Um diese Tätigkeit zu begrenzen, wären erforderlich:

Gesetzesänderungen im Umwelt‑, Wettbewerbs‑ und Verbraucherschutzrecht, die z. B. die Verbandsklagebefugnis einschränken oder die Anforderungen an klageberechtigte Verbände verschärfen.

Der Bundesgerichtshof hat 2019 ausdrücklich bestätigt, dass die Abmahnpraxis der DUH mit geltendem Recht vereinbar ist; um daran grundsätzlich etwas zu ändern, müsste der Gesetzgeber die zugrunde liegenden Normen ändern. Auch das würde den Verein nicht „auflösen“, sondern „nur“ seine derzeitigen Einflussmöglichkeiten deutlich verringern.

4. Politische Realität: Sehr hohe Hürden für eine erzwungene Auflösung

Zusammengefasst hieße eine erzwungene vollständige Auflösung: Man müsste entweder den Nachweis verfassungsfeindlicher oder strafgesetzwidriger Tätigkeit führen (Vereinsverbot), oder über endlose Verfahren erreichen, dass der Verein seine Rechtsgrundlage verliert (kein satzungsgemäßer Zweck, massive formelle Verstöße), und alle Rechtsmittel durchlaufen – bis hin zu obersten Bundesgerichten.

Angesichts der aktuellen Rechtslage und der bisherigen Rechtsprechung, die die Rechtmäßigkeit der DUH‑Arbeit mehrfach bestätigt hat, ist ein solches Szenario politisch und juristisch äußerst unwahrscheinlich. Wenn Sie möchten, kann ich im nächsten Schritt skizzieren, welche konkreten Gesetzesänderungen theoretisch nötig wären (Vereinsgesetz, Abgabenordnung, Umwelt‑ und Verbraucherschutzgesetze) – rein rechtlich gedacht, ohne politische Bewertung.“  –

 

 

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.