Neues im Fall Martin Wagener
Vor über vier Jahren erhielt der Bundesnachrichtendienst (BND) einen Hinweis vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), aus dem hervorging, daß das Buch »Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen« einen Volksbegriff enthalte, der gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoße. Für den Autor der Abhandlung, Prof. Dr. Martin Wagener, hatte dies weitreichende Folgen. Dazu gehören der Entzug des Sicherheitsbescheids, ein Betretungsverbot für alle BND-Liegenschaften, der Wegfall der Lehre, ein Disziplinarverfahren und schließlich die Kürzung des Gehalts um 10 Prozent für 24 Monate. Wagener hat gegen die Disziplinarverfügung in Gestalt des Widerspruchsbescheids vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt und am 9. Oktober 2025 in Leipzig verloren. Seit dem 9. Dezember 2025 liegt das ausformulierte Urteil vor. Im Vortrag wird die Entscheidung dargestellt und eingeordnet. Zur Sprache kommen dabei die Vorgeschichte des Vorgangs, das Wirken relevanter Akteure und das weitere Vorgehen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat nicht nur Folgen für die Wissenschaftsfreiheit, sondern auch für die rechtlich zulässige Ausdeutung des Volksbegriffs und ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Wagener wird zudem darlegen, warum es einen Sieg in der Niederlage gibt. Dabei geht es um den ehemaligen Präsidenten des BfV, Thomas Haldenwang.
