27.08.2025 – Michael Klonovsky
Im Zusammenhang mit meinem Eintrag vom 16. August weist Leser *** auf die „Istanbul Convention” hin, die im Jahre 2011 von den EU-Staaten beschlossen wurde. Auch die Gender-Dressur sei eine Folge dieser Konvention: „Es ist keine Entscheidung der SPD und auch nicht der Grünen, obwohl letztere natürlich als Partei der UN besonders stark auf die Umsetzung internationaler Abkommen drängen. Die springen förmlich darauf.”
Pro forma firmiert der EU-Beschluss als „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt”. Blickt man aber in den Text, fällt es einem wie Schuppen etc.
„Kapitel III – PräventionArtikel 12 – Allgemeine Verpflichtungen
1 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen Maßnahmen, um Veränderungen von sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Frauen und Männern mit dem Ziel zu bewirken, Vorurteile, Bräuche, Traditionen und alle sonstigen Vorgehensweisen, die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen, zu beseitigen. (…)
3 Alle nach diesem Artikel getroffenen Maßnahmen müssen die speziellen Bedürfnisse von Personen, die durch besondere Umstände schutzbedürftig geworden sind, berücksichtigen und sich mit diesen befassen und die Menschenrechte aller Opfer in den Mittelpunkt stellen. (…)
6 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen Maßnahmen, um Programme und Aktivitäten zur Stärkung der Rechte der Frauen zu fördern.
Artikel 13 – Bewusstseinsbildung1
Die Vertragsparteien fördern regelmäßig Kampagnen oder Programme zur Bewusstseinsbildung auf allen Ebenen oder führen solche durch, gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Gleichstellungsorganen, der Zivilgesellschaft und nichtstaatlichen Organisationen, insbesondere mit Frauenorganisationen, um in der breiten Öffentlichkeit das Bewusstsein und das Verständnis für die unterschiedlichen Erscheinungsformen aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt, ihre Auswirkungen auf Kinder und die Notwendigkeit, solche Gewalt zu verhüten, zu verbessern. (…)
Artikel 14 – Bildung
1 Die Vertragsparteien treffen gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen, um an die sich entwickelnden Fähigkeiten der Lernenden angepasste Lernmittel zu Themen wie der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Aufhebung von Rollenzuweisungen, gegenseitigem Respekt, gewaltfreier Konfliktlösung in zwischenmenschlichen Beziehungen, geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und dem Recht auf die Unversehrtheit der Person in die offiziellen Lehrpläne auf allen Ebenen des Bildungssystems aufzunehmen.
2 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die in Absatz 1 genannten Grundsätze in informellen Bildungsstätten sowie in Sport‑, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und in den Medien zu fördern.”
Die Vorgehensweise, unter dem Etikett eines positiven, allgemein akzeptierten Zieles – Einhegung der Gewalt gegen Frauen, Bekämpfung der Kinderpornographie etc. – Zensur‑, Erziehungs- und Nivellierungsmaßnahmen durchzusetzen, ist der EU längst habituell geworden (aber auch der UNO, WHO und anderen vormundschaftlichen globalistischen Großgremien).
Während die Streber in Europens Mitte die Sache fanatisch durchziehen, haben andere Länder Vorbehalte geäußert. Hellhörige kroatische Vertreter erklärten, dass sich ihr Land durch das Übereinkommen nicht verpflichtet sehe, „die Gender-Ideologie in das kroatische Rechts- und Bildungssystem einzuführen oder die verfassungsmäßige Definition der Ehe zu modifizieren“. Polen stellte klar, nur polnischen Staatsangehörigen konsularischen Schutz nach dem Übereinkommen bieten zu wollen; später kündigten polnische Minister an, ihr Land werde sich vollständig aus der Konvention zurückziehen. Tschechien lehnte die Ratifizierung ab. Die Türkei trat als bislang einziges Land aus der Konvention wieder aus.
„Neulich”, fährt Leser *** fort, „habe ich dieses ‚Werk’ des dänischen Fernsehens bewundern dürfen: Es singt eine Dame mit Migrationshintergrund. Ab Min. 1:54 singt ein junger Mann mit Migrationshintergrund umgeben von minderjährigen dänischen Mädchen. Das ist die analoge Vorgehensweise, mit der man eine andere ‚geschützte Gruppe’ sichtbar machen will. Blonde weiße Männer sind medial bereits ausgestorben. Es läuft überall. Die ziehen das durch, ohne Rücksicht auf Verluste.
Wer behauptet, das sei eine Verschwörungstheorie, muss eine Frage beantworten: Woher kommt die ‚Istanbul Convention’? Wer genau hat sie initiiert? In der Wikipedia steht dazu nichts. Dort wird nur die Unterzeichnung erwähnt. Der Anfang ist sogar in Klammern gesetzt, weil er offenbar unbekannt ist.* Da das EU-Parlament kein Initiativrecht besitzt, muss es vom Rat gekommen sein. Wer saß damals – neben Merkel – im Rat? Das sind die Verantwortlichen, aber sie sind letztlich nur diejenigen, die abnicken, was irgendwelche Beraterstäbe im Hintergrund erarbeitet haben. Irgendwer arbeitet im Hintergrund.
Meine Vermutung: Es ist der Rassismus und der Sexismus der Obama-Adminstration, derselbe Rassismus und Sexismus, der Trump nach oben gespült hat. An diesen Nachwirkungen leiden wir noch heute, weil diese Abkommen immer noch in Kraft sind und niemand die Notwendigkeit sieht, sie zu kündigen.”* „Der ‚Anfang’ in der Seitenlisten-Navigation des erwähnten Wikipedia-Artikels ist in Klammern geschrieben, weil er Sie bei einem Klick an den Seitenanfang springen lässt. Er ist bei allen Wikipedia-Artikeln in Klammern geschrieben”, ergänzt Leser *** und fährt fort: „Zum tatsächlichen Anfang der ‚Istanbul Convention’ weiß die englischsprachige Wikipedia (die deutsche ist nach Möglichkeit grundsätzlich zu vermeiden) Folgendes zu berichten:
„The Council of Europe decided it was necessary to set comprehensive standards to prevent and combat violence against women and domestic violence. In December 2008, the Committee of Ministers set up an expert group mandated to prepare a draft convention in this field. Over the course of just over two years, this group, called the CAHVIO (Ad Hoc Committee for preventing and combating violence against women and domestic violence), developed a draft text. During the later stage of drafting of the convention, UK, Italy, Russia, and the Holy See proposed several amendments to limit the requirements provided by the convention. These amendments were criticized by Amnesty International. The final draft of the convention was produced in December 2010.”
***Leser Nr. 1 legt noch einmal nach:
„Die englische Version ist sicherlich aussagekräftiger, aber was in der deutschen Version weggelassen wird, hat auch eine gewisse Aussagekraft. Anyways, der Rat – bestehend aus Ministerpräsidenten – entscheidet natürlich nicht mal einfach so, dass man etwas gegen ‚häusliche Gewalt’ unternehmen müsse. Die kommen zum Treffen und arbeiten eine Liste von Tagesordnungspunkten ab, die irgendwer festgelegt hat. Man muss sich das nicht so vorstellen, dass Frau Merkel sich wie in der Schule meldet, vom Sitzungsleiter drangenommen wird und dann diesen Vorschlag macht. Die Ministerpräsidenten setzen auch nicht einfach eine ‚Expertengruppe’ ein, sondern es wird an irgendwelche fleißige Mitarbeiterstäbe deligiert (sic!). Vermutlich war das alles auch schon vorbereitet, als es im Rat zur Abstimmung gestellt wurde. Diese Maschine läuft den ganzen Tag lang, nicht nur in Brüssel, sondern auch in New York bei der UN. Die arbeiten 24/7 am Gesellschaftswandel.
Wenn man diese CAHVIO googelt, findet man das. Die Expertengruppe wurde u.a. von dieser Dame geleitet. [s.u., GB]
Das ist alles hochinteressant, aber es ändert nichts am finalen Text:
Die Art. 12, 13 und 14 erzeugen den Propagandablitz.
Das ist die Kernaussage, die sich nicht durch irgendwelche Details in der Darstellung bei der Wikipedia wegwischen lässt.
Es ist von exorbitanter Bedeutung, dass erkennbar wird, woher das Problem stammt. Dieser Erkenntnis darf auch meine persönliche Dummheit nicht im Wege stehen. Alles geht auf diese Convention zurück. Das Ding hat mittlerweile den Rang eines Bundesgesetzes. Der Staat ist an Recht und Gesetz gebunden, die Gerichte auch. Damit ist auch klar, wohin die Reise geht und welche politischen Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Meckern, Beschwerden, Witze darüber machen etc. reicht nicht. Deutschland muss dem Vorbild der Türkei folgen, es geschehen noch Zeichen und Wunder, und als zweiter Staat austreten.” (Hervorhebung GB)
und
https://www.coe.int/en/web/istanbul-convention/cahvio
https://de.wikipedia.org/wiki/Dubravka_%C5%A0imonovi%C4%87