GAM-Newsletter
11.07.2025
I Unzulängliche Schlussfolgerungen aus gescheiterter Islampolitik
II Schwarz-Rot muss Richterwahl im Bundestag nach Eklat um SPD-Kandidatin abblasen
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
I Unzulängliche Schlussfolgerungen aus gescheiterter Islampolitik
Laut einem Bericht des FOCUS
will sich die CDU mit Hilfe eines „Bund-Länder-Aktionsplan Politischer Islam“ ein Stückweit von ihrer langjährigen gescheiterten Islampolitik distanzieren, die zu einer zunehmend unerträglichen Festsetzung und Ausbreitung islamischer Herrschaftskultur mit zahlreichen negativen Erscheinungsformen geführt hat. Um die Einflussnahmen des „Politischen Islam“ auf unser Leben einzudämmen, so die Absichtserklärung des CDU-Politiker de Vries, werde der Staat mittelfristig nicht mehr mit Moscheen oder Verbänden zusammenarbeiten, die aus dem Ausland finanziert werden. Das ist als eine, allerdings kurzfristig umzusetzende, Maßnahme zwar richtig, aber völlig unzureichend, um den Missbrauch der „Religionsfreiheit“ seitens der islamischen Vorhutkräfte wirksam außer Kraft zu setzen. Erforderlich ist vielmehr ein umfassendes Programm zur Eindämmung und Zurückdrängung des Islamisierungsprozesses einschließlich seiner einheimischen Unterstützer.
Desorientierend und strategisch kontraproduktiv ist auch das falsche Verständnis, den Islam willkürlich in einen politischen und unpolitischen Islam aufzuspalten. Als Sonderform einer monotheistischen Weltanschauung ist der Islam eben nicht einfach eine „Religion“, sondern eine religiöse Ideologieform, die den Glauben an einen Schöpfergott untrennbar mit einem absoluten/totalitären Herrschaftsanspruch gerade auch in weltlich-gesellschaftlichen Angelegenheiten verbindet. Das herausragende Statusmerkmal des Islam ist erster Linie dessen Auftreten als autoritär-normativer Vorschriftenkatalog, der Regeln, Gebote, Verbote, Handlungsanweisungen für nahezu sämtliche Lebensbereiche bereithält, denen der muslimische Gläubige als treu ergebener Gottesknecht bedingungslos zu folgen hat.
Die alltagspraktische Befolgung des islamischen Regelkanons ist der wahre Gottesdienst und bildet den grundlegenden Kern des gesamten Islam = Hingabe an Gott.
Aus diesem Grund ist auch eine Trennung von Staat, Religion, Recht und Privatsphäre grundsätzlich ausgeschlossen. Religiöse Praxis ist zugleich immer auch politische Praxis (und umgekehrt); religiöse Gemeinschaft ist zugleich immer auch politische Gemeinschaft.
D. h.: Der Islam, der sich in einem Gegensatzverhältnis zur säkular-freiheitlichen Lebensordnung befindet, kennt keine Trennung von „reinem rituellen Gottesdienst“ einerseits und normativer Regelung weltlicher Handlungen und intersubjektiver Beziehungen andererseits; er ist in seiner lehrdogmatischen Gesamtheit (Koran, Sunna, Scharia) per se „politisch“. Es gibt also keinen „unpolitischen Islam“, wohl aber eine religiöse „Ausnüchterung“ von Muslimen analog zu „Weihnachtschristen“. Die triviale Tatsache, dass es auch eine (kleine) Minderheit von „ausgenüchterten“ Muslimen gibt, kann aber nicht – als Unterabteilung der Verwechslung von „Islam“ und „Muslimen“ – dahingehend fehlinterpretiert werden, es gebe einen „unpolitischen Islam“. Umfragen sowohl in islamischen Ländern als auch in europäischen Zuwanderungsländern zeigen immer wieder, wie tief das antisäkulare Prinzip der Einheit von Islam, Staat und Politik im subjektiven Überzeugungssystem der Muslime verankert ist. Erst auf dieser Einsichtsgrundlage lässt sich ein konsequentes Konzept der „De-Islamisierung“ in Angriff nehmen.
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II Schwarz-Rot muss Richterwahl im Bundestag nach Eklat um SPD-Kandidatin abblasen
Das Märchen von der „Unabhängigkeit der Justiz“ gehört zu den legitimationsideologischen Grundsäulen der bürgerlich-kapitalistischen Formaldemokratie. Allein die Art und Weise der Einsetzung dieser (übermächtigen) und dem demokratischen Souverän vollständig entfremdeten und entrückten deutschen Verfassungsrichter/innen, die als absichernde Funktionäre des ökonomisch-politisch-ideologischen Herrschaftserhalts inthronisiert werden, widerlegt dieses Trugbild. Tatsächlich werden hinter dem Schleier der „Unabhängigkeit“ herrschaftsideologisch „sattelfeste“ und „zuverlässige“ Juristen ins Amt gehoben, um das Regieren der etablierten Parteien gegenüber Kritik und Infragestellung „von unten“ in Gestalt „höchstrichterlicher“ Weihe zu immunisieren. Diesmal passt das ruchbar gewordene politisch-ideologische Outfit einer SPD-Kandidatin (sie tritt ein für das Kopftuch von Gerichtsreferendarinnen im Gerichtssaal; für Impfpflicht; für weiterreichende Legalisierung der Abtreibung) plus Plagiatsvorwürfen nicht in das ohnehin „faule“ Kompromissprofil der schwarz-roten Notregierung.
„Eklat im Bundestag vor der Sommerpause: Wegen Vorwürfen der Union gegen eine SPD-Kandidatin hat die schwarz-rote Regierungskoalition am Freitag alle Abstimmungen über die Neubesetzung von Richterposten beim Bundesverfassungsgericht absagen müssen. Die Sozialdemokraten kritisierten den konservativen Koalitionspartner daraufhin scharf. Die Opposition sah die Koalition in einer tiefen Krise und warf ihr vor, das Ansehen von Parlament und Verfassungsgericht beschädigt zu haben.“ (…)
https://de.nachrichten.yahoo.com/eklat-koalition-bundestag-verschiebt-wahl-102440108.html
Mit freundlichen Grüßen
Karin Vogelpohl
Vorstand GAM e. V.
Gesellschaft für wissenschaftliche
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