Stefan Aust zur Klimapolitik

„Es wird der Moment kommen, wo man die Realität zur Kenntnis nehmen muss“

https://www.welt.de/politik/deutschland/video244539966/Aust-zur-Klimapolitik-der-Ampel-Diskussion-finde-jenseits-der-Realitaet-statt.html

und ergänzend

https://www.derstandard.at/story/3000000210621/fachleute-zeigen-merkwuerdigen-co2-rueckgang-im-16-jahrhundert

Kommentar GB:

Die Klimaproblematik – bezogen auf CO2-Emissionen – betrifft in Deutschland derart geringe und daher zu vernachlässigende Größenordnungen, daß sie schlicht irrelevant ist: der globale Anteil liegt unter 2%.

Selbst der Anteil der EU insgesamt erreicht nicht einmal 12%.

Aust urteilt daher m.E. zutreffend, hier ausdrücklich und bewußt unter der – wie er anmerkt durchaus fragwürdigen – Prämisse, daß bzw. ob CO2-Emissionen tatsächlich die vom IPCC behauptete monokausale Rolle spielen sollten.

Stellt man sich das insgesamt als eine Kosten-Nutzen – Analyse vor, dann sieht man bereits auf den ersten Blick, daß bei nationaler Betrachtung der globale Nutzen nahe Null ist, während die nationalen Kosten – in Gestalt riesiger Wohlstandsverluste – exorbinant, ja geradezu atemberaubend hoch sind. Und bei einer Betrachtung auf EU-Ebene sieht es nur wenig besser aus: der erreichbare globale Nutzen ist unter der o.g. Prämisse zwar erkennbar, bleibt aber in dieser Perspektive gering, während die EU-Kosten bzw. Wohlstandsverluste auch in diesem Fall enorm hoch sind. Was änderte sich denn global, wenn es z.B. in der EU gelänge, mit einem geradezu irrwitzigen Aufwand bzw. Einkommensverzicht die europäischen CO2-Emissionen um 2%, 3 % oder 4% zu senken? Vorher und nachher betrachtet blieben im Ergebnis global ca. 90% unbetroffen.

Für eine derartig marginale Wirkung – sofern es denn in kausaler Hinsicht überhaupt eine solche geben sollte – sollen also aufgrund normativer Vorgaben des Staates von den Privaten sogenannte klimaneutrale Investitionen in extremer Höhe durchgeführt werden, als eine Kombination von Investitionszwang plus Investititonslenkung? Und das bei ungeklärter Finanzierungsmöglichkeit?

Man könnte sich angesichts dessen auf den Standpunkt stellen, daß eine derart schwache, geradezu windige Grundlage jeglichen Normierungsversuchen die legitimatorische Grundlage entzieht, zumindest in materieller Hinsicht – denn formal können parlamentarische Mehrheiten ja – wie sich faktisch zeigt – auch offensichtlichen Unsinn, also objektiv Falsches – zur geltenden  Norm erheben, es sei denn, es würde rechtsphilosphisch der Einspruch erhoben, daß so etwas rechtlich a priori nichtig sei.

Eine Rechtsetzung, die sich von der Realität entkoppelt und objektiv Falsches zu setzen versucht, ist aus rechtsphilosophischer Perspektive eben keine gültige Rechtsetzung, sondern a priori nichtig.

Ein Beispiel wäre ein mögliches Gesetz dergestalt, daß es möglich sein solle, das Geschlecht zu wechseln, von männlich zu weiblich oder umgekehrt. Einen solchen Gesetzentwurf gibt es gegenwärtig tatsächlich.

Da das aber, abgesehen von medizinischen und psychologischen Illusionen, Irrtümern und Täuschungen, eine objektive Unmöglichkeit ist und bleibt, dürfte m.E. ein solches „Gesetz“ rechtsphilosphisch gesehen a priori nichtig sein, denn so etwas ist als „Norm“ in einem Kontext vernünftiger Normsystematik gar nicht möglich. Der Bundespräsident hätte somit einen triftigen Grund, ein derartiges Gesetz nicht zu unterschreiben, und genau das wäre ihm zu empfehlen.

Daher ist zu erwarten, daß spätestens die Rechtsprechung in diesem Kontext einen solchen Irrweg als solchen für nichtig erklären dürfte und erklären wird; andernfalls würde die Legitmation der Rechtsprechung von ihr selbst schwer beschädigt.

 

 

 

 

 

 

 

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