Ohne Kopftuch heißt auch ohne Kruzifix [ ? ]

Religiöse Erziehung widerspricht dem humanistischen Bildungsideal. Warum es im Klassenzimmer keinen Gott braucht, sondern Wissen statt Glauben.

Von Niko Alm und Helmut Ortner

https://www.theeuropean.de/gesellschaft-kultur/ohne-kopftuch-heisst-auch-ohne-kruzifix

Kommentar Hartmut Krauss:

Eine andere, schärfere, weitergehende Akzentuierung mit gleicher Stoßrichtung siehe hier:

http://www.glasnost.de/autoren/krauss/staatundislam.html

(…) „Das verbindliche Gebot der weltanschaulich-religiösen Neutralität verwehrt es grundsätzlich dem Staat, bestimmte Bekenntnisse zu privilegieren oder den Glauben oder Unglauben seiner Bürger zu bewerten.“ (A. Katz: Staatsrecht. Heidelberg 2005, S. 352, 354)

Insbesondere mit dem letzten Satz wird hier ein passiv-hinnehmendes Verhältnis des Staates zu religiösen Überzeugungen und Lebenspraktiken dogmatisiert, ohne sich auf eine genauere Prüfung der Religionsinhalte einzulassen. Der Verzicht auf eine philosophische (ideologiekritische) und/oder theologische Bewertung des Glaubens oder Unglaubens der Staatsbürger darf aber eben gerade nicht zu einem staatlichen Verzicht der juristischen Bewertung existierender Widersprüche zwischen Glaubensinhalten und verfassungsmäßig garantierten individuellen Grundrechten führen. Ganz in diesem Sinne wird auch von Vertretern der europäischen Koexistenzform von Staat und Kirche eine deutliche Grenzziehung gegenüber der Betätigungsfreiheit des Religiösen gezogen, wobei der Staat in diesem „asymmetrischen Koexistenzverhältnis“ die Grenzen der Autonomie der Religion definiert und nicht etwa die Religion die Grenzen des modernen Verfassungsstaates:

„Da der moderne Verfassungsstaat eine auf die Idee der Menschenrechte gegründete Ordnung ist, kann er sich durch keine der Freiheiten, die er garantiert, als Garanten der Menschenrechte selbst zur Disposition stellen. Auch die Religionsfreiheit reicht in der verfassungsstaatlichen Gewährleistung nur so weit, wie die Religion, die sie in Anspruch nimmt, die Menschenrechte aller respektiert“ (Graf Kielmannsegg 2007, S. 7). (…)

Diesen folgenden  prägnanten Text empfehle ich für einen Hinweis hin und wieder im Freitagsbrief bzw. „Aufklärung heute“:

https://hintergrund-verlag.de/analyse-der-islamischen-herrschaftskultur/krauss-hartmut-der-islam-als-grund-und-menschenrechtswidrige-herrschaftsideologie/

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