Kein Ruhe­ge­halt für Beamten, der für NPD kan­di­diert

OVG Sachsen-Anhalt zum Beamtenrecht

„Ein Beamter im Ruhestand, der durch eine NPD-Kandidatur laut Vorinstanz gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen hat, kann seinen Anspruch auf Ruhegehalt verlieren. Das bestätigte das OVG Sachsen-Anhalt.

Mit einem nun veröffentlichten Urteil bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Magdeburg, nach der einem Ruhestandsbeamten wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zur Verfassungstreue das Ruhegehalt aberkannt wurde (Urt. vom 31.01.2023, Az. 11 L 2/21). Der Beamte hatte sich bei der NPD engangiert und bei der Landtagswahl für die Partei kandidiert.“ (…)

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