Die „woke“ CDU springt im Dreieck – und offenbart sich ungewollt

Kommentar GB:

UNTER ALLER KRITIK!

Nicht in der Lage zu sein, einige wenige Sätze ihrem Sinngehalt nach überhaupt nur zu verstehen, oder aber – was noch schlimmer wäre – sie  b e w u ß t  „mißzuverstehen“, und das dann als „Journalismus“ ausgeben … unglaublich!

Mein Eindruck: dumm, frech und dreist. Sie können die Reihenfolge auch umkehren. Und das ist die – noch – wohlwollende Interpretation.

Die andere Interpretation wäre, daß hier in genauer Kenntnis der tatsächlichen Formulierungen vorsätzlich und öffentlich  Falschbehauptungen vertreten werden, und das ist m. E. etwas, was vermulich im rechtlichen Sinne als Verleumdung zu bezeichnen wäre; s.u. (1): bis zu fünf Jahren Haft, das ist schon etwas, oder? Wissen die „Journalismus“-Damen das?

Das ist offenbar das trainierte „Diskussionsniveau“ in feministischen Kreisen.

Läuft das im CDU – PV genauso oder ähnlich ab?

(Sie können hier CDU auch durch andere drei Buchstaben ersetzen, denn auch dort stellt sich diese Frage, und erst recht bei den Grünen.

In der CDU, aber nicht nur in der CDU steht die Vernunft mit dem Rücken zur Wand, wie man hier hört und sieht. –

Das StGB sagt hierzu (1):

§ 187  Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html

 

 

 

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