Ein Schritt zum bedingungslosen Grundeinkommen?

Ulrike Stockmann / 10.11.2022

Der Bundestag befasst sich heute mit der Einführung des Bürgergeldes, mit dem der Bezug von Sozialleistungen erleichtert und von Forderungen und Sanktionen befreit werden soll.

„Heute wird im Bundestag über die Einführung des Bürgergeldes abgestimmt, voraussichtlich soll am 25. November die Abstimmung im Bundesrat folgen. Die Ampel-Koalition will diese neue Sozialleistung als Ersatz für Hartz IV ab dem 1. Januar 2023 einführen. Das Bürgergeld enthält für die Empfänger einige Erleichterungen. Eine Erhöhung des Regelsatzes von 449 auf 502 Euro ist geplant, ebenso werden „angemessene“ Heizkosten übernommen, ohne dass hierfür ein klarer Höchstbetrag angegeben wird.

Außerdem fallen in den ersten zwei Jahren der Bezugszeit keine Beschränkungen hinsichtlich der Größe und Miete der finanzierten Wohnung an, zudem soll der Umzug in eine teurere Wohnung leichter bewilligt werden können. Das Schonvermögen beim Bürgergeld betrüge für Singles in den ersten beiden Jahren bis zu 60.000 Euro (bei Hartz IV sind es bis zu 10.050 Euro).

Gegenwind bekam dieser Vorstoß von der Opposition in Gestalt von Union und AfD. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) befand, es sei nicht gerecht, „dass Menschen auf Kosten derer, die fleißig arbeiten gehen, ziemlich lange nicht mitwirken müssen“. Friedrich Merz nannte das Bürgergeld den „Weg in ein bedingungsloses Grundeinkommen“ und wies zudem darauf hin, dass er im kommenden Jahr ohnehin eine Grundsicherung für Rentner und Kinder erwarte. Laut Markus Söder hätten die Bürgergeld-Pläne „absolut sozial ungerechte Auswirkungen“. Die Union habe zudem vor, den Vorschlag bei der Abstimmung im Bundesrat Ende November zu kippen.“ (…)

https://www.achgut.com/artikel/der_weg_in_ein_bedingungsloses_grundeinkommen

 

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