Carlos A. Gebauer, Gastautor / 30.05.2022 /
Ein Verfassungsgericht muss den Bürgern Rechtssicherheit durch eigene Prinzipientreue geben. Wo reale Entscheidungsgrundlagen fehlen, da kommen staatliche Eingriffe in menschen- und bürgerrechtlich geschützte Sphären nicht als legitim in Betracht.
„Zum etablierten Standardrepertoire zynischer Bonmots gehört auf der Hohen See aller Justiz der immer wieder gerne hergesagte Satz: „Ein guter Jurist muss alles begründen können – nötigenfalls auch das exakte Gegenteil.“
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat diesem bitter-flotten Spruch am 27. April 2022 bedauerlicherweise eine detaillierte Gebrauchsanweisung in 281 Abschnitten beigesellt. Am 19. Mai 2022 veröffentlichte er seinen Beschluss 1 BvR 2649/21 zu „Impfnachweisen (COVID-19)“, mit dem die Verfassungsbeschwerden von 54 im Medizinbereich tätigen Beschwerdeführern gegen eine sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ vollständig zurückgewiesen wurden.“ (…)
https://www.achgut.com/artikel/management_des_unwissens
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