Deutsche Bahn muss drittes Geschlecht zulassen

Die Deutsche Bahn muss bei zu hinterlegenden Daten auch ein drittes Geschlecht zulassen. Nur zwischen „männlich“ und „weiblich“ wählen zu können, diskriminiere Menschen, entscheidet ein Gericht. Die Bahn hat nun sechs Monate Zeit, dies zu ändern oder Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof einzulegen.

19.04.2022

https://www.n-tv.de/panorama/Deutsche-Bahn-muss-drittes-Geschlecht-zulassen-article23275788.html

Kommentar GB:

Anders als in irgendwelchen subjektiv-ideologischen Weltsichten gibt es in der Realität – also objektiv – kein sogenanntes drittes Geschlecht. Es kommt nicht darauf an, ob irgendein Gericht – wie hier – anders urteilt.

Menschen können irren, Richter sind Menschen, und also können Richter – egal welche – irren.

Und so ist es in diesem Fall: irrende Richter urteilen irrig. Und zwar selbst dann, wenn sie sich dabei auf das BVerfG berufen sollten. Denn dieses hat sich seinerseits geirrt, sofern und soweit sein bekanntes einschlägiges Urteil mehr Geltung beansprucht als im seinerzeitigen – wirklich sehr speziellen – Einzelfall. Dieses sein Urteil mag in jenem strittigen Einzelfall zutreffend gewesen sein, aber es ist nicht verallgemeinerungsfähig. Das aber wird verkannt, entweder aufgrund eines Denkfehlers, oder vorsätzlich, aus einem Interesse heraus. – Eine gewisse hinreichende Realitätskenntnis schadet juristisch nicht; ganz im Gegenteil.

 

 

 

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