Ruhe­ge­halt aber­kannt  

OVG Rheinland-Pfalz zu pensionierter Lehrerin

Ruhe­ge­halt wegen Reichs­bürger-Äuße­rungen aber­kannt

Einer pensionierten Beamtin, die sich das Gedankengut von Reichsbürgern aneignet und aktiv nach außen trägt, ist das Ruhegehalt abzuerkennen.

Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Rheinland-Pfalz entschieden

(Urt. v. 11.03.2022, Az. 3 A 10615/21.OVG).

23.03.2022

„Eine pensionierte Lehrerin machte sich öffentlich Gedankengut der Reichsbürger zu eigen. Damit verstößt sie nach Ansicht des OVG gegen ihre Treuepflicht zum Staat, der ihr deshalb das Ruhegehalt entziehen dürfe.“ (…)

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-rheinland-pfalz-3a1061521ovg-aberkennung-ruhegehalt-pension-beamtin-lehrerin-reichsbuerger-gedanken-auesserungen/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000019535788&utm_medium=&utm_crmid=

Kommentar GB:

Der weitere Text ist bemerkenswert und sollte aufmerksam zur Kenntnis genommen werden.

 

 

 

 

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