Verfassungsbeschwerde zu Wahllisten in Thüringen gescheitert

18.01.2022

Entscheidung in Karlsruhe: In Thüringen darf es keine Pflicht zu paritätischen Wahllisten geben.

Das Verfassungsgericht hat eine Beschwerde abgelehnt, weil sie nicht ausreichend begründet war.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_91499110/verfassungsbeschwerde-zu-wahllisten-in-thueringen-gescheitert.html

Kommentar GB:

Die Restvernunft hat hier noch einmal gesiegt. Aber es wird so weitergehen.

 

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