Kosten für Leihmutter nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar

Finanzgericht Münster, Urteil vom 07.10.2021
– 10 K 3172/19 E –

Aufwendungen eines aus zwei Männern bestehenden Ehepaares für eine in den USA durchgeführte Leihmutterschaft führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

https://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Muenster_10-K-317219-E_Kosten-fuer-Leihmutter-nicht-als-aussergewoehnliche-Belastungen-absetzbar.news31297.htm

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