Die Gleichberechtigung der Geschlechter braucht kein Paritätsgesetz

Der andere Blick

Das Bundesverfassungsgericht hat die Nichtigkeit des thüringischen Paritätsgesetzes bekräftigt. Nun sollte sich auch die «Ampel» von ihren Gedankenspielen verabschieden. Eine Geschlechterquote für den Bundestag wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Alexander Kissler, Berlin 69 Kommentare 20.01.2022

https://www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick/paritaetsgesetze-karlsruhe-pfeift-die-ampel-zurueck-ld.1665418?reduced=true

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