Verzinsung von Steuer­nach­forderungen und Steuererstattungen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.07.2021
– 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 –

Verzinsung von Steuer­nach­forderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
Gesetzgeber muss bis zum 31. Juli 2022 verfassungsgemäße Neuregelung treffen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuer­nach­forderungen und Steuererstattungen in § 233 a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (im Folgenden: AO) verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungs­zeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird.

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