Polens Justizstreit mit der EU

Nur 30 Minuten Sit­zung und kein „Ver­fas­sungs­duell“
von Dr. Markus Sehl  –  31.08.2021

Zwar hat das polnische Verfassungsgericht eine halbe Stunde verhandelt, die mit Spannung erwartete Überprüfung zum Rangverhältnis von Verfassungsrecht und EU-Recht aber mal wieder vertagt. Was steckt dahinter?

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/polen-verfassungsgericht-eu-eugh-streit-verfassungsrecht-justiz-reform-verschoben/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788

Kommentar GB:

Die strittige Frage ist für die gesamte EU von größter Bedeutung. Die EU-Kommission verficht die Höherrangigkeit des EU-Rechts gegenüber dem nationalen Recht einschließlich des nationalen Verfassungsrechts. Wäre das politisch und rechtlich bereits vollständig durchgesetzt, dann wäre die EU faktisch ein – allerdings undemokratischer – Bundesstaat. Hiergegen richtet sich aber derzeit auf nationaler Ebene – nicht nur in Polen – ein Widerstand gesellschaftlicher und rechtspolitischer Art. Würde sich dieser Widerstand durchsetzen können, dann bliebe es bei einem europäischen Staatenbund von Nationalstaaten mit nationalen Verfassungen. Der Charakter des Staatenbundes würde sich dann darin ausdrücken, daß es anstelle einer Kommission mit Regierungsanspruch nur mehr ein Koordinationszentrum dieser Nationalstaaten gäbe. Mit Blick auf die bestehenden Institutionen hieße das, die EU-Kommission würde ihres Regierungsanspruchs entkleidet, und der Europäische Rat wäre allein maßgeblich. Die Europäischen Verträge müßten in diesem Sinne überarbeitet, in ihrer Stoßrichtung verändert und neu gefaßt werden.

 

 

 

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