Hans Kelsen

Gerechtigkeit wäre zu viel verlangt

Von Wolfgang Krischke
Aktualisiert am 08.08.2021

Hans Kelsen war ein Vordenker der Verfassungsgerichtsbarkeit und der Vereinten Nationen. Heute erfährt er eine Renaissance.

https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/hoersaal/ueber-den-vordenker-der-un-und-des-bundesver-fassungsgerichts-17465642.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Kommentar GB:

Ausgewählte Leserkommentare :

Zum angesprochenen Verhältnis „Schmitt & Kelsen“ eine Eintragung aus Schmitt „Tagebücher 1930-1934“:

Detlev Piecha (depe)
2
08.08.2021 – 21:48

» Sonntag, 28. 12.30

(…)

Mittags nach dem Essen mit Duschka im Bellevue-Park spazieren; dann geschlafen bis 2 Uhr, dann Kaffee; wieder sehr munter. Abends für mich allein eine Flasche Riefener von Forstmeister Goltz. Wunderbar, erhebend, in vino veritas est. Wer Wein trinkt, ist kein Kretin. Ekel vor dem Scheißjuden Kelsen, gar keine Angst mehr. «

ohne weiteren Kommentar? –

und

„Einfallstore…waren viel eher Begriffe wie ‚Treu und Glauben‘ oder ‚gute Sitten‘…

Dr. Christian Jäger (Jaeger500)
1
08.08.2021 – 14:17
…und ‚sittenwidrig: Diese allgemeinen Rechtsbegriffe und Generalklauseln sind bis heute bei Rechtsprechungswechseln bis hin zu Systemwechseln Einfallstore für eine andere, neue staatliche Machtausübung. Dies gilt z.B. für solche Begriffe wie „gerecht“, wenn damit weniger noch die Leitidee der Leistungsgerechtigkeit und Privatautonmie des BGB gemeint ist, sondern paritätische, quantitative Gleichheit (z.B. Teihabe nach Identitäten), die durch staatliche Gerichte auch im Privatrecht immer stärker durchgesetzt wird. Aber auch für „gemeinnützig“, wenn eine neue Moral in diesen Rechtsbegriff Einzug hält und anwendbares staatliches Recht und rechtliche Beschränkungen schafft. –

und

Ich staune immer wieder was alles als Wissenschaft verkauft wird, …

Beat Leutwyler (beat126)
14
08.08.2021 – 11:44
Zitat: „Einfallstore der NS-Justiz waren viel eher Begriffe wie ‚Treu und Glauben‘ oder ‚gute Sitten‘ und ‚sittenwidrig‘. Deren Schwammigkeit eignet sich für eine politische Auslegung viel besser als klar formulierte Gesetze.“

… insbesondere in der Rechtswissenschaft, die ja im Grunde keine ist. Es sind Meinungen und damit das Aneinanderreihen, also die Administration, von diesen Meinungen.

Die werden in Bücher gefasst und ab und zu umbenannt.

Zum Zitat von Thomas Olechowski. Getoppt werden kann das nur noch, wenn man der Justiz erlaubt Recht ab der Verfassung zu sprechen. Angefangen bei der angeblich „unantastbaren Würde des Menschen“, wo alles, wirklich alles, hineininterpretiert werden kann.

Ich weiss nicht was „Würde“ ist. Ich würde aber auch niemandem widersprechen, der dazu eine Meinung hat. Was ich nicht zulassen würde, wäre, dass Recht danach ausgelegt werden kann.

In der Schweiz ist der höchsten Justiz nicht erlaubt Recht nach der Verfassung zu sprechen – genau darum. –

 

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