Ent­scheiden darf, wer der STIKO folgt

Ob ein Kind einen Covid19-Impfstoff erhalten soll oder nicht, entscheidet im Konfliktfall der Elternteil, der sich an der STIKO-Empfehlung orientiert. Dass das auch im Fall eines 16-Jährigen gilt, hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden.

Die Entscheidung über die Durchführung einer Covid19-Impfung bei einem Kind liegt bei dem Elternteil, der sich an den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientiert. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main im Fall eines 16-Jährigen entschieden und klargestellt, dass auch ein Kind in diesem Alter noch auf die Einwilligung der Eltern angewiesen ist (Beschl. v. 17.08.2021, Az. 6 UF 120/21). Im Fall eines jüngeren Kindes hatte das OLG bereits eine Entscheidung gefällt.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-am-main-6uf12021-coronavirus-covid19-impfung-kinder-jugendliche-entscheidung-einwilligung-kindeswille-eltern-konflikt-1628-bgb/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788

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