Aushebelung der Gewaltenteilung

18. August 2021

Reinhard Hascha

Die Aushebelung der Gewaltenteilung ist ja bekannt. Dennoch scheint es mir wichtig, auf diese Seite zu verweisen. Sie zeichnet fundiert und informativ die realen Zusammenhänge der Disfunktionalität der Gewaltenteilung nach. Die Auswirkungen auf die Destabilisierung der Demokratie im Allgemeinen – nur diesen Aspekt betrachtend – sind unübersehbar, auch mit gravierenden Folgen für die Bürger im Besonderen.

Idee und Wirklichkeit der Gewaltenteilung in Deutschland

https://www.gewaltenteilung.de/#4

Vertiefend:

Die Dritte Gewalt als Beute der Exekutive

https://www.gewaltenteilung.de/die-dritte-gewalt-als-beute-der-exekutive/

„…. Es hat nie einen realistischen Versuch gegeben, die Justiz entsprechend der mit der Gewaltenteilungslehre naturgemäß verbundenen Vorstellung eines Nebeneinanders der Staatsgewalten auf eigene Füße zu stellen. Sie ist organisatorisch stets von der Exekutive abhängig und ihr über den Justizminister, seinerseits Teil der Exekutive, verbunden geblieben.  [……]

Die Entfesselung der Dritten Gewalt

https://www.gewaltenteilung.de/die-entfesselung-der-dritten-gewalt/

Das Grundübel liegt in der Richterernennung durch die Exekutive. Zunächst besteht die häufig verwirklichte Gefahr, daß für das Richteramt ungeeignete Personen aus sachfremden Gründen, die der Exekutive nützlich erscheinen, ernannt werden. Wie soll ein Richter unabhängig sein, der sein ganzes Leben lang hinsichtlich der Beförderung in Aufrückestellen von der Exekutive abhängt. Die richterliche Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit, so lange dies System besteht. ….

Ein ganz böses Kapitel ist die sogenannte Dienstaufsicht der Exekutive, die tausend Hände hat, um den Richter abhängig zu machen und die Rechtsprechung zu beeinflussen.

Eine ganz böse Fessel liegt ferner in dem Umstand, daß die Gerichte nicht selbst ihre Haushaltsmittel bei der Legislative beantragen, ihre Forderungen dort begründen und nur ihr gegenüber für die Verwendung verantwortlich sind, daß all das vielmehr in der Hand der Exekutive ist.

Den Gerichten kann also von der Exekutive der Brotkorb nach Belieben je nach Wohl- oder Schlechtverhalten höher gehängt werden. Daß man trotzdem von unabhängigen Gerichten spricht, ist einfach eine Verletzung der Wahrheit.

Der Kontrollierte sucht sich die Richter aus, hält sie durch Beförderungsaussichten und Dienstaufsichtsmittel in Atem, mißt ihnen jährlich die sachlichen Bedürfnisse zu ….“

Die Hauptschwierigkeit liegt in der Justizverwaltung, die völlig in Händen der Exekutive liegt, da diese durch den Ressortminister Anweisungen allgemein und für den Einzelfall erteilen kann.

Zudem entsteht durch diese Einmischung der Exekutive in die Gerichtsverwaltung ein reibungsvoller verwaltungsmäßiger Doppellauf sinnloser wechselseitiger Beamtenbeschäftigung. Noch schlimmer ist die Ernennung der Beamten und Angestellten für die Gerichte durch die Exekutive.

 

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