Plagiatsprofessorin : Goethe-Universität durfte Doktorgrad entziehen

Von Jochen Zenthöfer
Aktualisiert am 22.06.2021

Sie wurde an der Frankfurter Universität promoviert und habilitierte sich dann.

In beiden Arbeiten fanden sich Plagiate.

Das Verwaltungsgericht findet klare Worte.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/der-fall-einer-plagiatsprofessorin-an-der-goethe-universitaet-17401920.html

und Kommentar R.I.:

Charlotte Gaitanides (* 7. April 1965 als Charlotte Schütz in München) ist eine deutsche Juristin und ehemalige Hochschullehrerin, der die Habilitation von der Universität Frankfurt wegen Plagiats aberkannt wurde.
https://de.wikipedia.org/wiki/Charlotte_Gaitanides

https://www.abitur-und-studium.de/Bilder/Foto-v-l-n-r-Callum-Tindall-und-Kira-Frankenthal-EUS-Studierende-Prof-Dr-Hauke-Brunkhorst-Prof-Dr-Charlotte-Gaitanides-Prof-Dr-Gerd-Groezinger-Dr-Laura-Asarite

https://blog.flensburg-szene.de/die-europa-universitaet-flensburg-europa-lehren-lernen-leben/15781/

https://pensflensblog.wordpress.com/page/13/

Ein Leser hat den Namen und den Wikiartikel mit dem Titel der Diss gefunden.

sowie

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bildungsministerin-zurueckgetreten-ein-rueckschlag-fuer-albig-13154312.html

https://www.faz.net/aktuell/politik/betrugs-und-bestechungsverdacht-hausdurchsuchung-bei-ministerin-wende-13116137.html

Kommentar GB:

Es fallen einem sofort andere Fälle ein, jüngst der von Giffey (ebenfalls SPD), oder der ältere von Schavan (CDU).

Abgesehen davon, daß auch Männer auf diesem Plagiatsfeld anzutreffen sind (von und zu Guttenberg), ist doch anzunehmen, daß insbesondere im Gender-Bereich (i. w. S.) weitere unentdeckte Fälle bestehen. Wo ein wirksamer politischer Einfluß bereits besteht, einerlei durch welche Partei, da ist es nur ein kleiner Schritt für professorale Betreuerinnen, Plagiate zu vertuschen, wie jüngste Erfahrungen gezeigt haben.

Deshalb sollten die Universitäten institutionell wirksame Kontrollprozeduren einführen.

Eine – nicht die einzige – Möglichkeit könnte darin bestehen, das juristische Haftungsrisiko für professorale Betreuer spürbar zu erhöhen.

Es ist dies auch ein Qualitätssicherungshinweis an die betroffenen Hochschulverbände der Professoren:

diese Art von politischer Korruption sollte beendet und unterbunden werden.

 

 

 

 

 

 

 

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