„Befangener kann man nicht sein“
von Annelie Kaufmann
22.06.2021
Der ehemalige BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle wirft sich in die Debatte um die EZB-Entscheidung des BVerfG, den Streit mit dem EuGH, das drohende Vertragsverletzungsverfahren und die Rechtsstaatlichkeit in der EU.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/ex-bverfg-praesident-andreas-vokuhle-zu-europischer-rechtsgemeinschaft-rechtsstaatlichkeit-ezb-entscheidung-eugh-polen-ungarn/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
Kommentar GB:
Es geht vor allen juristischen Fragestellungen um eine fundamentale politische Frage, nämlich darum, ob die europäischen Völker einen Bundesstaat in Gestalt eines politbürokratischen Zentralismus, oder ob sie einen dezentral verfaßten und wirksam koordinierten Staatenbund wollen.
Das empirische Ergebnis liegt vor: sie wollen definitiv keinen europäischen Bundesstaat mit seinen zentralen Institutionen.
Die Abstimmungen in Frankreich, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich haben das bereits bewiesen.
Und die heutigen Parlamentsmehrheiten in den Visegrad-Staaten wollen das auch nicht.
TROTZDEM wurde der Kurs in Richtung auf den europäischen Bundesstaat – verbunden mit weltpolitischen Ambitionen – bis heute beibehalten. Die Rechtsprechung des EuGH bringt dieses politisch-zentralistische Ziel und Streben juristisch zum Ausdruck, was die Neigung der Briten zum Brexit maßgeblich verstärkt hat. Denn ein illegitimes oberstes Gericht wollten sie nicht. Man kann das verstehen. –
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