Die Bundesregierung hat sich das Recht erschlichen, die Reisefreiheit dauerhaft zu beschneiden

„Nachdem die Regierungsparteien das neue Infektionsschutzgesetz schon im Schweinsgalopp durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht hatten, haben sie nun einen wichtigen Teil ihrer Notstandsrechte in einer Nacht-und-Nebelaktion bis ein Jahr nach Ende des gesundheitlichen Notstands verlängert.“ (…)

Die Bundesregierung hat sich das Recht erschlichen, die Reisefreiheit dauerhaft zu beschneiden

Quelle:

Nr. 9 https://www.nachdenkseiten.de/?p=73748#more-73748

siehe dort:

Anmerkung Christian Goldbrunner: Hier das Abstimmungsergebnis, welches auf bundestag.de unter den namentlichen Abstimmungen thematisch als „Verbraucherschutz, Stiftungsrecht“ benannt ist. Die massive Einschränkung der Grundrechte bis zu 12 Monaten auch nach Aufhebung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ erfährt man erst, im Kleingedruckten.

Anmerkung Christian Reimann: Bitte lesen Sie dazu auch Tobias Riegels Beitrag Reisefreiheit: Beschneidung der Grundrechte bei Nacht und Nebel.

Kommentar:

Sehr wichtig! Man lese die hier kurz zitierten und angegebenen Quellen selbst, in Ruhe und in Gänze!

 

 

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