Deutsche Gesetze, die Männer diskriminieren

1. Sorgerecht
Nicht verheiratete Väter erhalten in Deutschland kein Sorgerecht, wenn die Mutter dagegen ist. Darüber hinaus diskriminiert §1626a BGB unverheiratete Väter unmittelbar, denn „die Mutter hat die elterliche Sorge“.

2. Umgangsrecht
Kindern wird in Deutschland nicht zu ihrem Recht verholfen, Kontakt zu ihrem Vater zu erhalten, wenn die Mutter dagegen ist.

3. Behinderte
Gemäß §1 des 9. Sozialgesetzbuches wird die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von männlichen Behinderten ausgeschlossen. Gleiches gilt für die §§33 SGB IX(2) und 44 SGB IX(1)3.

4. Quoten
Gemäß §§76 und §226a AktienG sind für Vorstand und Aufsichtsrat Frauenquoten vorgegeben. Wenn eine Quote festgesetzt wird, muss diese zwingend geschlechtsneutral gelten. Sie gilt jedoch nur gegen Männer und diskriminiert diese somit. Reine Frauenvorstände in Firmen (z.B. Verlage) und Behörden (wie z.B. die Bundesarbeitsagentur) werden nicht quotiert.

5. Wahlrecht für Gleichstellungsbeauftragte
In Ämtern und Behörden sind Gleichstellungsbeauftragte zu bestimmen, die von der Belegschaft gewählt werden. Gemäß §19 BGleiG sind nur weibliche Beschäftigte wahlberechtigt und wählbar.

6. Recht auf körperliche Unversehrtheit
§226a StGB schützt nur Frauen und Mädchen. „Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“ Die Genitalien von Männern bzw. Jungen dagegen dürfen explizit verstümmelt werden gemäß §1631d BGB – auch und gerade dann, wenn es medizinisch nicht erforderlich ist.

7. Berufliche Förderung
Gemäß Frauenförderungsgesetz werden „Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt“ und damit Männer, die im öffentlichen Dienst oder in Landesanstalten, Stiftungen und Körperschaften arbeiten, aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert.

8. Exhibitionismus
Gemäß §183 Abs.1 StGB werden nur Männer für die Verhaltensstörung Exhibitionismus bestraft. Die feministische Organisation „Femen“ kann somit straffrei agieren.

9. Schutzraum
Kommunen müssen gemäß §36a SGB II Frauenhäuser bereitstellen. Müttern ist es untersagt, ihre Söhne dorthin mitzubringen, wenn diese über zwölf Jahre alt sind. Obwohl hunderte Studien ergeben haben, dass Männer ebenso häufig von häuslicher Gewalt betroffen sind wie Frauen, gibt es bis heute keine kommunal finanzierten Männerhäuser.

10. Frauenministerium
In Deutschland gibt es ein Frauenministerium bzw. eines „für alle außer Männer“. Männer werden ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Rentenversicherung
Erziehen Mutter und Vater ihre Kinder gemeinsam, erhält grundsätzlich nur die Mutter die Rentenzeit angerechnet und damit mehr Rente ausbezahlt. Das gilt sogar dann, wenn der Vater die Kinder alleine erzieht, vgl. §56 Abs.2, S.9 SGB VI.

12. Riesterversicherung
Gleiches gilt nach §85 EkStG für die Kinderzulage der Riesterversicherung.

13. Elterngeld
Ein Vater darf nicht einmal Elterngeld beantragen ohne Zustimmung der Mutter, vgl. § 15, Abs. 1 Nr. 2 BEGG.

14. Abstammungsrecht
Ein Vater hat nach §17 GenDG kein Recht auf Feststellung der Vaterschaft seines Kindes ohne Zustimmung der Mutter.
Dagegen gibt es kein einziges Gesetz, welches Frauen diskriminiert. Dennoch vertreten die meisten Medien bis heute die Verschwörungstheorie, dass Frauen benachteiligt seien.

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Quelle:

http://www.liberale-maenner.de/

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