Der Mai-Bericht zur Lage an der Klimafront

02.06.2021  –  Fritz Vahrenholt, Gastautor

„Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur der satellitengestützten Messungen vom Durchschnitt der Jahre 1991–2020 stieg im Mai 2021 nur unwesentlich um +0,08 Grad Celsius an. Wir haben es im Frühjahr global mit Temperaturen zu tun, die wir zuletzt vor acht Jahren hatten. Rechnet man den Durchschnitt der Temperaturen der zurückliegenden Jahre aus, so ist rechnerisch eine Erwärmungspause seit 6 Jahren festzustellen. Der Durchschnitt der Temperaturerhöhung seit 1979 beträgt 0,14 Grad Celsius pro Jahrzehnt.“ (…)

https://www.achgut.com/artikel/mein_mai_bericht_zur_lage_an_der_klimafront

Kommentar GB:

Gerichte geraten immer in zweifelhafte Lagen, wenn sie – normativ – Urteile über die Richtigkeit von außernormativen Sachverhalten fällen, denn auf all diesen Gebieten des realen Seins dilettieren sie unvermeidlich, weil sie über eben dieses  reale Sein außerhalb ihres Abitur-Allgemeinwissens, ihres Alltagswissens und ggf. ihrer allgemeinen Fortbildung als akademische Disziplin gar nichts wissen können.

Also müssen sie zu fachlichen Gutachten der jeweiligen Spezialisten ihre Zuflucht nehmen, aber zu welchen denn, wenn Sachverhalte in der Wissenschaft strittig sind? Und strittig sind sie in der Regel oder sehr oft, vor allem deswegen, weil die Wissenschaft ein methodisch geleiteter aber offener und fortschreitender Erkenntnisprozeß ist, der voller Irrtümer steckt und der offene Fragen enthält, und damit das Nichtwissen. Wissenschaftlich maximal erreichbar sind empirisch mehrfach überprüfte und dadurch gut bewährte Theorien, die deshalb zwar ein gewisses vorläufiges Vertrauen verdienen, die aber dennoch jederzeit an der Realität (der Empirie; der Praxis) scheitern können.

Wissenschaft bietet eben nicht ein Buch der Gewißheiten, außer – vielleicht – in der Mathematik, der wohl reinsten und strengsten Form der Rationalität.

Das zu verkennen bedeutet, Wissenschaft in Quasi-Religion, also in Ideologie zu verwandeln, was allerdings dem Alltagsbewußtsein, auch dem juristisch gefärbten, sehr nahe liegt, weil die Bildung des Alltagsbewußtsein gerade nicht durch wissenschaftliche Methoden, sondern – überwiegend – durch sozialpsychologische Prozesse aller Art einschließlich von medialer Propaganda und Desinformation, durch den sogenannten Zeitgeist also, gebildet und verändert wird. Eben deshalb dominiert in der Gesellschaft häufig die interessierte Kampagne über die kritisch-aufklärerische Information, die außerdem erstens rezeptive Mühe verlangt, und die zweitens als Kampagnestörer politisch bekämpft wird.

Bewegt sich die urteilende Justiz – z. B. das BVerfG – also

(a) im Medium rationaler kritisch-aufklärerischer Information, oder

(b) im Medium irrationaler sozialpsychologischer Prozesse?

 

 

 

 

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