Migrationsbericht 2019

Zentrale Ergebnisse (Auszug)

PDF: Migrationsbericht 2019: Zentrale Ergebnisse. Migrationsbericht 2019

Hartmut Krauss

Zur Kenntnis:

Migrationsbericht 2019 Zentrale Ergebnisse (Auszug)

(Asylerstanträge: 142.509  Familiennachzug: 96.663 Insgesamt: 239.142)

Überblick über die einzelnen Zuwanderungsgruppen

„Das Zuwanderungsgeschehen nach Deutschland hat sich seit 2015 sowohl hinsichtlich seines Umfangs als auch in seiner Zusammensetzung stark verändert. Wie bereits dargestellt, ist die Migration vor allem durch Zuwanderung aus bzw. Abwanderung in andere europäische Staaten gekennzeichnet. 2019 machten EU-Staatsangehörige 51,1 % der Zuwanderung nach Deutschland aus. Die humanitäre Migration ist zwischen 2018 und 2019 erneut zurückgegangen: Während im Jahr 2018 161.931 Asylerstanträge entgegengenommen wurden, ging die Zahl im Jahr 2019 auf 142.509 zurück (-12,0 %). Relativ konstant ist dagegen der Familiennachzug: Zum Zwecke der Familienzusammenführung wurden im Jahr 2019 96.633 Aufenthaltstitel erteilt (2018: 97.129). 110.974 ausländische Studierende (Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer) haben ein Studium an einer deutschen Hochschule aufgenommen, etwas mehr als im Jahr zuvor (109.995). 64.219 Drittstaatsangehörige haben im Jahr 2019 einen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit erhalten, hier gab es einen etwas deutlicheren Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (2018: 60.857) als bei den Studierenden.

Asylerstantragszahlen gehen weiter zurück

Nach dem Höchststand von Asylerstanträgen im Jahr 2016 (722.370) gab es bereits 2017 (198.317) und 2018 (161.931) deutliche Rückgänge. Dieser Trend hat sich auch im Jahr 2019 fortgesetzt: Insgesamt 142.509 Menschen haben einen Asylerstantrag gestellt (-12,0 % im Vergleich zu 2018). Davon entfielen 31.415 Anträge (22,0 %) auf in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr. Die Zahl der Erstantragstellenden fiel damit wieder unter das Niveau von 2014 (173.072).

Die Entwicklung der Fluchtmigration nach Deutschland war über die Jahre hinweg immer ein Spiegel  der weltweiten Krisen und Konflikte. Seit 2014 belegt Syrien in der Reihenfolge der zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten den ersten Rang. 2019 wurden insgesamt 39.270 Asylerstanträge von syrischen Staatsangehörigen gestellt, dies entspricht einem Anteil von 27,6 %. Im Vergleich zum Vorjahr war ein Rückgang der Erstanträge von syrischen Staatsangehörigen um 11,1 % zu verzeichnen (2018: 44.167 Erstanträge). Mit 13.742 Asylerstanträgen und einem Anteil von 9,6 % war der Irak das zweitstärkste Herkunftsland im Jahr 2019. Auch die Antragszahlen von irakischen Staatsangehörigen sind im Vergleich zum Vorjahr um 15,9 % zurückgegangen (2018: 16.333). Einzig die Türkei weist als drittstärkstes Herkunftsland einen leichten Zuwachs auf: 2019 haben 10.784 türkische Staatsangehörige einen Asylerstantrag (Anteil: 7,6 %) gestellt, 2018 waren es noch 10.160 (+6,1 %).

Die Zusammensetzung der zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten hat sich zwischen 2018 und 2019 nicht wesentlich verändert. Im Jahr 2019 gehörte die Russische Föderation nicht mehr zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten, dafür nun Georgien. Mit der Türkei ist ein europäischer Staat in der Liste der zehn Hauptstaatsangehörigkeiten vertreten. Den größten prozentualen Rückgang gegenüber dem Vorjahr weist im Jahr 2019 Eritrea mit 36,8 % weniger Asylerstanträgen auf.

Leichter Rückgang des Familiennachzugs von Drittstaatsangehörigen

Der Familiennachzug zeigt nur eine geringfügige Veränderung im Vergleich zum Vorjahr: Im Jahr 2019 wurde insgesamt 96.633 Drittstaatsangehörigen aus familiären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erteilt. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl dieser Aufenthaltserlaubnisse um 0,5 % (2018: 97.129). Seit 2015 ist Syrien Hauptstaatsangehörigkeit im Rahmen des Familiennachzugs. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit der gestiegenen Migration zu anerkannten Schutzberechtigten aus diesem Land. Im Jahr 2019 sind 12.790 syrische Familienangehörige eingereist, dies entspricht einem Rückgang um 10,9 %. Weitere wichtige Herkunftsländer des Familiennachzugs sind die Türkei, Kosovo und Indien. Bei etwas mehr als der Hälfte (55,9 %) der erteilten Aufenthaltserlaubnisse handelt es sich um den Nachzug von Ehepartnerinnen und Ehepartnern, bei einem guten Drittel (36,9 %) um minderjährige Kinder.“

 

Quelle: migrationsbericht-2019-zentrale-ergebnisse.pdf (bamf.de)

Kommentar GB:

Die Türkei ist ein „europäisches Land“? Wirklich? Ist sie das?

 

 

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