Maximal-Abstrafung für Genderista: Bundesverfassungsgericht beerdigt jede Form von Paritätsgesetz

February 3, 2021   –   Michael Klein

„Es ist schon merkwürdig, wie wenig über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvC 46/19 berichtet wird. Selbst die ZEIT, in der man selten einen Text findet, dessen Autor es schafft, sich kurz zu fassen, schreibt nur ein paar Zeilen zu dem Thema, obschon es um eines der Lieblingsthemen aller Linken geht: Geschlecht. Es ist mittlerweile sattsam bekannt, dass die meisten Linken eine Fixierung auf Geschlecht teilen, die andere für a-normal halten. So wie bekannt ist, dass Genderismus eine spezifische Form von Denkbehinderung darstellt. Beides fließt in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einer Weise zusammen, die man nur als Maximale-Abstrafung für diejenigen, die sich mit einer Wahlprüfungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht gewandt haben, bezeichnen kann. Der dortige zweite Senat angeführt von Vizepräsident Doris König hat den “Beschwerdeführerinnen” die Beschwerde sorgfältig und umfassend und ohne Gnade um die Ohren gehauen.

Fast, dass man den Eindruck gewinnen könnte, die acht Richter des Zweiten Senats seien darüber erzürnt, dass sie mit Unfug wie dem, den die “Beschwerdeführerinnen” vorgetragen haben, belästigt werden. Und vielleicht haben sie deshalb ein sehr langes Urteil geschrieben, in dem sie an mehreren Stellen sehr deutlich durchblicken lassen, was sie von Paritätsgesetzen und ähnlichem Unfug halten: Nichts. Als Folge ist jeder Versuch, in welchem deutschen Parlament auch immer, ein Paritätsgesetz durchsetzen zu wollen, beerdigt.

Und darüber berichten die MS-Medien kaum bis gar nicht.
Wie seltsam.“ (…)

Maximal-Abstrafung für Genderista: Bundesverfassungsgericht beerdigt jede Form von Paritätsgesetz

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