Von Jochen Stahnke, Tel Aviv
– Aktualisiert am 06.02.2021
Eine Anklage zu möglichen Kriegsverbrechen Israels oder der Hamas im Gaza-Krieg wäre zulässig, entscheidet der Internationale Strafgerichtshof. Auch die israelische Siedlungspolitik könnte Gegenstand sein. Widerstand kommt aus Jerusalem und Washington.
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/icc-sieht-sich-auch-fuer-von-israel-besetzte-gebiete-zustaendig-17184390.html
Kommentar GB:
Die formale Frage ist die:
maßt sich dieser Gerichtshof eine Zuständigkeit an, die ihm nicht zusteht?
(…) „Die Chefanklägerin des Gerichts Fatou Bensouda hatte nach fünf Jahre dauernden Vorermittlungen in Israel und den palästinensischen Gebieten 2019 erklärt, die Beweislast reiche für Ermittlungen aus. Die Frage aber, über welches Territorium der Haager Strafgerichtshof Recht sprechen dürfe, hatte sie an die Vorverfahrenskammer abgegeben.
Bensoudas Amtszeit endet im Juni
Palästina ist seit 2015 Mitglied des Strafgerichts und hatte die Untersuchung über mögliche Kriegsverbrechen auf eigenem Territorium umgehend an Den Haag übertragen. Israel dagegen lehnt die Zuständigkeit des Gerichts ab, da Palästina die Kriterien eines Staates nicht erfülle. Demnach verfüge es auch nicht über eine Gerichtsbarkeit in Ostjerusalem oder über die israelischen Siedlungsgebiete im Westjordanland, die es an Den Haag übertragen könnte.“ (…)
und
Netanjahu: „Das ist reiner Antisemitismus“
06.02.2021
https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_89423390/ermittlungen-zu-kriegsverbrechen-netanjahu-das-ist-reiner-antisemitismus-.html
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