Wie gefährlich muss ein Staat sein, damit in Deutschland Anspruch auf subsidiären Schutz besteht? Allein das Verhältnis der zivilen Opfern zur Gesamtbevölkerung gibt darüber keine Auskunft, findet der EuGH-Generalanwalt.
„Kann die Gewährung von subsidiärem Schutz davon abhängig gemacht werden, wie viele zivile Opfer es im Verhältnis zur Bevölkerung in einer Konfliktregion gibt? Priit Pikamäe, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), findet, dass es dafür auf mehr als nur dieses Verhältnis ankommen muss. Das geht aus seinen Schlussanträgen zu einem Fall aus Deutschland hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurden (Rechtssache C-901/19).“ (…)
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/schlussantraege-eugh-c901-19-subsidiaerer-schutz-bedrohung-leben-gewalt-konflikt-verhaeltnis-opfer-bevoelkerung/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
Kann die Gewährung von subsidiärem Schutz davon abhängig gemacht werden, wie viele zivile Opfer es im Verhältnis zur Bevölkerung in einer Konfliktregion gibt? Priit Pikamäe, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), findet, dass es dafür auf mehr als nur dieses Verhältnis ankommen muss. Das geht aus seinen Schlussanträgen zu einem Fall aus Deutschland hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurden (Rechtssache C-901/19).
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