Gestern ist die Erhöhung der Rundfunkgebühren gescheitert und öffentlich rechtliche Sendeanstalten haben bereits angekündigt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
Anknüpfungspunkt ist die Rundfunkfreiheit, die aus der Meinungsfreiheit hergeleitet wird und nach der der Staat eine gewisse „Grundversorgung“ mit einer Vielfalt von Meinungen sicherzustellen hat, da nur so eine wirkliche Meinungsfreiheit entstehen kann.
Das Bverfg war in dem Bereich schon tätig und hat eine Art Pflicht zur
Grundversorgung durch den Staat geschaffen:
Wie sollte ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk aussehen und was darf er kosten?