2.000 Frauen aus Zuwanderungsländern in Deutschland mit Genitalverstümmelung

„Es ist ein unglaublicher Skandal: Tausende zum Teil sehr junger Mädchen und Frauen aus Ägypten, Äthiopien, Eritrea, Sudan, Mali, Somalia und anderen Ländern werden in Deutschland verstümmelt. Die Politik kuscht vor Migranten-Verbänden.“ (…)

(…) „Doch während der Steuerzahler für völlig verfehlte, wirkungslose „Aufklärungsstrategien“ zur Kasse gebeten wird, weigern sich Bundesregierung und Parlamentarier nach wie vor, ihrem Schutzauftrag für die spezifisch gefährdeten Mädchen nachzukommen, und es drängt sich die Frage auf, wie lange die Öffentlichkeit das noch hinnehmen will. Die Politik schreckt davor zurück, die Mädchen wirkungsvoll zu schützen. Es gilt faktisch ein meist muslimisches Sonderrecht, verteidigt von einer Vielzahl von Migrantenverbänden, gegen das man nicht mehr wagt vorzugehen. Feministinnen schauen sehr bemüht weg, weil Kritik an der Verstümmelung von Mädchen als Kritik an Zuwanderung und Islam gewertet werden könnte. Damit ist die Tür offen für die Einwanderung steinzeitlicher Praktiken und Quälerei aus kulturell rückständigen Ländern nach Deutschland.“ (…)
 

2.000 Frauen aus Zuwanderungsländern in Deutschland mit Genitalverstümmelung


Kommentar GB:
Und bei Jungen gibt es entsprechende Praktiken nicht? Doch, es gibt sie.
Kommentar Hartmut Krauss:

https://www.facebook.com/profile.php?id=100017572484031

Eine der vielen negativen Folgen der unregulierten Massenzuwanderung:

2.000 Frauen aus Zuwanderungsländern in Deutschland mit Genitalverstümmelung

Nicht nur dieser Sachverhalt als solcher, sondern die nahezu totale Ausblendung und Duldung dieser via Migration importierten Barbarei seitens der politischen Klasse, der Justiz und der Medien ist ein unfassbarer Skandal:

  • „Im Jahr 2019 wurden knapp 2.000 Patientinnen mit einer behandlungsbedürftigen Genitalverstümmelung diagnostiziert. Das sind fast 40% mehr als 2016, als rund 1.300 dieser Diagnosen gestellt wurden.
  • Bei fast 200 der diagnostizierten Opfer handelte es sich um minderjährige Mädchen, die Hälfte davon jünger als 12 Jahre.
  • Insgesamt wurde seit 2016 bei mehr als 530 minderjährigen Mädchen eine Genitalverstümmelung festgestellt, davon waren 250 jünger als 12 Jahre und mehr als 100 sogar jünger als fünf Jahre.“

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/2-000-muslimische-maedchen-in-deutschland-mit-genitalverstuemmelung/

Das hatte ich noch vergessen:

http://www.gam-online.de/text-Genitalverst%C3%BCmmelungt.html

(Siehe den Abschluss dieser kurzen Stellungnahme!)

Und:

„Die kulturhistorisch vorgängige bzw. überlieferte Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung (Beschneidung) wurde vom orthodoxen Islam übernommen, d. h. – je nach Auffassung der vier Rechtsschulen – entweder zur Pflicht erhoben oder zumindest empfohlen, also letztendlich positiv sanktioniert. Während die Beschneidung im Koran nicht erwähnt wird, heißt es dazu in einer autorisierten Gesetzessammlung der Scharia:

Die Beschneidung ist obligatorisch (für Männer und Frauen). Für Männer besteht sie daraus, die Vorhaut des Penis und für Frauen, die Vorhaut der Klitoris zu entfernen (nicht die Klitoris selbst, wie manche fälschlicherweise behaupten). (Hanbalis war der Ansicht, die Beschneidung der Frauen sei nicht obligatorisch aber Sunna (= Hier: Gesetz, dessen Befolgung empfohlen wird), während Hanafi der Meinung ist, sie sei eher Höflichkeit dem Ehemann gegenüber.)“39

Insgesamt ist von folgendem Einstellungsbild der vier islamischen Rechtsschulen auszugehen:

a) Die Malikiten empfehlen die Beschneidung als vorbildhafte Prophetentradition.

b) Die gleiche Auffassung vertreten die Hanbaliten (s.o.).

c) Die Hanafiten sehen in der Beschneidung eine lediglich „ehrenhafte“ und freiwillige Tat, deren Unterlassung nicht bestraft wird (s.o.)

d) Die Schafiiten halten die Beschneidung für eine religiöse Pflicht.

Die Ursache für die Positionsdifferenzen zwischen den islamischen Rechtsschulen dürfte in dem Sachverhalt begründet sein, dass die folgende Überlieferung, nach der sich der Prophet Mohammed für eine „gemäßigte“ Form der Beschneidung ausgesprochen habe, hinsichtlich ihrer Authentizität als umstritten gilt. So habe der Prophet auf die Frage einer Beschneiderin von Sklavinnen, ob er ihr tun verbiete oder erlaube, geantwortet:

Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht (la tanhaki), denn es macht das Gesicht strahlender (ashraq) und es ist angenehmer (ahza) für den Ehemann“40.

Grundsätzlich ist jedenfalls davon auszugehen, dass die zunächst präislamisch-regionale Praxis der Beschneidung vermittels des Islam – als imperiale Eroberungsideologie – auf andere Regionen wie Teile des Nahen Ostens (Irak, Palästina) und Asiens (Indonesien, Malaysia) übertragen wurde.

Zwar gab es in den letzten Jahren eine Ächtung der Mädchen- und Frauenbeschneidung in Form einiger islamischer Rechtsgutachten (Fatwas). Aber dennoch ist diese Praxis trotz offizieller Verbote nach wie vor weit verbreitet41.

Nach Schätzungen von UNICEF werden weltweit jährlich ca. zwei Millionen Mädchen beschnitten. . Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass weltweit 200 Millionen beschnittene Mädchen und Frauen leben.

Via Migrationsimport hat diese barbarische Praxis auch Eingang nach Europa gefunden. Nach einer Studie des Bundesfamilienministeriums zur Ausbreitung der weiblichen Genitalverstümmelung leben in Deutschland über 47.000 Opfer dieser Unsitte. Dabei stammten die meisten der Betroffenen aus Eritrea, Irak, Somalia, Ägypten und Äthiopien. Im Rahmen der unregulierten Masseneinwanderung seit 2014 ist die Zahl der betroffenen Mädchen und Frauen von Ende 2014 bis Mitte 2016 um knapp 30 Prozent gestiegen42.“

Auszug aus:

http://www.gam-online.de/text-patriarchalischen%20Normenordnung.html

 

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