Neue Eskalationsstufe des Neusprechs

Gastautor / 08.07.2020 /
Von Sabine Mertens
(…)
Sprechen ist Denken. Sprachlenkung ist Gehirnwäsche. Die ist ein Merkmal politisch instabiler Systeme auf dem Weg zur Diktatur, resp. von Diktaturen selbst.
Nötigung –
Anwendung von Gewalt und Drohung mit einem empfindlichen Übel –
ist in Deutschland nach §240 StGB strafbar.
Es ist Zeit, die Rechtswidrigkeit solchen Gebarens gesondert festzustellen.
Genderlobby und ihre Lakaien heucheln Freiwilligkeit des Gendersprechs, während ihre würdelosen Methoden die Demokratie nicht nur gefährden, sondern zersetzen.
Wo wegen Quotenregelungen Frauen bevorzugt und Männer benachteiligt werden, oder wo ein verweigertes Bekenntnis zur verordneten Sprachdoktrin zum Malus bei der Existenzsicherung wird, ist die ideologische Vergiftung des Systems schon weit fortgeschritten.
Bei den Grundrechten ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eins der wichtigsten Rechtsstaatsprinzipien. Gendermainstreaming verletzt diesen auf allen Ebenen. Es ist nachweislich nicht geeignet, das angestrebte Ziel (Gleichstellung) zu erreichen, denn dagegen steht u.a. die Kontingenz der menschlichen Natur.
Ergebnisgleichheit ist nicht erforderlich, um Menschenrechte zu gewähren oder Gleichberechtigung und Chancengleichheit herzustellen. Die angewendeten Mittel sind unverhältnismäßig. Es ist Zeit, dass wir innehalten, zusammenkommen, reden, und gemeinsam Entscheidungen treffen, die von allgemein menschlichem Interesse sind.“
https://www.achgut.com/artikel/neue_eskalationsstufe_des_neusprechs
und ergänzend
https://www.achgut.com/artikel/kulkes_nachhilfe_der_mohrenkomplex
Kommentar GB:
Zunächst grüße ich hier alle Idiot*innen; die wahrscheinlich aber nicht mitlesen …
Weiter vertrete ich bekanntlich seit Jahren die Rechtsposition, daß die gesamte Gleichstellungspolitik – einschließlich der Gesamtheit der diesbezüglichen Einfachen Gesetze – einen Verfassungsbruch darstellt.
Gleichstellung ist das Gegenteil von Gleichberechtigung,
weil Ergebnisgleichheit das Gegenteil von Chancengleichheit ist.
Und im Grundgesetz gibt es den Begriff der Gleichstellung nicht, und es kann ihn aus logischen Gründen auch gar nicht geben. Im Art. 3 GG ist ausschließlich  von Gleichberechtigung, also von gleichen Berechtigungen, und eben nicht von gleichen Ergebnissen die Rede. Was mit der interessierten feministischen „Verwechslung“ von Gleichstellung (im Ergebnis nämlich) und Gleichberechtigung rechtlich geschieht, ist m. E. mindestens eine Rechtsbeugung.
Gleichstellungspolitik ist nackte ökonomische Verteilungspolitik mit politischen Mitteln, und sie kann nicht legitimiert werden – sogar: im Gegenteil, denn sie setzt im Ergebnis nicht nur Ineffizienz, sondern auch Ungerechtigkeit. Und kein rhetorisches Geschrei kann das widerlegen.
https://www.novo-argumente.com/artikel/qualifikation_statt_quote
 

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