Kutschera-Prozess

Montag, 20.07.2020
Die provokativen Aussagen eines Biologie-Professors zu homosexuellen Paaren beschäftigen die Justiz. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 65-Jährigen Volksverhetzung vor. Der Wissenschaftler will seine Aussagen vor Gericht belegen.
Kassel –
„Es ist das erste Mal an diesem Montag, dass der Biologie-Professor Ulrich Kutschera Gegenwind im Saal des Amtsgerichts Kassel bekommt. Vor ihm sitzt als Zeuge ein 52-jähriger Universitätsmitarbeiter. «Diese Aussagen und viele weitere sind hetzerisch und sie sind objektiv geeignet, Gewalt zu erzeugen», sagte der Homosexuelle über ein Interview, das Kutschera 2017 dem Internetportal Kath.net gab. Wegen des Textes steht der Professor nun zum zweiten Mal vor Gericht, ein erster Prozess war 2019 geplatzt.
Die Anklage wirft dem Evolutionsbiologen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verleumdung vor. Er habe unter dem Vorwand angeblicher «biowissenschaftlicher Fakten» Homosexuellen eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern zugeschrieben.“
(…)
„Kutschera hingegen kündigte an, seine Aussagen zu belegen. Sein Anwalt stellte mehrere Anträge, nach denen von ihm ausgewählte Wissenschaftler vor Gericht erscheinen sollen, um die Äußerungen zu bewerten. Alternativ sollen Stellungnahmen verlesen werden.“ (…)

https://www.giessener-anzeiger.de/politik/hessen/kutschera-prozess-aussagen-geeignet-gewalt-zu-erzeugen_21976835
Kommentar GB:
Ergebnisbericht „Helmut Kentlers Wirken in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe“
Meike S. Baader, Carolin Oppermann, Julia Schröder, Wolfgang Schröer
In diesem Bericht werden die Ergebnisse der Aufarbeitung zu „Helmut Kentlers Wirken in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe“ vorgestellt. Im Fokus der Aufarbeitung standen drei zentrale Fragekomplexe: 1. Wie kann die Aufarbeitung die Anliegen der Betroffenen unterstützen? 2. Welche organisationalen Strukturen und Verfahren haben welches Wirken von Helmut Kentler in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe wie ermöglicht und welche Verflechtungen mit anderen Verfahren und Prozessen lassen sich nachzeichnen? 3. Welche Konsequenzen können für die gegenwärtige Kinder- und Jugendhilfe und fachlichen Entwicklungen abgeleitet werden? Diese Fragen wurden aus insgesamt vier verschiedenen Forschungsperspektiven beleuchtet: Betroffenenbeteiligung und -interviews, Aktenanalyse, Zeitzeug*inneninterviews und einer Rekonstruktion des fachöffentlichen Diskurses.
https://hildok.bsz-bw.de/frontdoor/index/index/searchtype/latest/docId/1092/start/0/rows/10
 

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