VG Berlin zum Verfassungsschutzbericht 2019

Iden­ti­täre Bewe­gung darf „gesi­chert rechts­ex­trem“ genannt werden

23.06.2020

Die Identitäre Bewegung verfolgt verfassungsfeindliche Bestrebungen, so das VG Berlin. Die Einstufung im Verfassungsschutzbericht 2019 als „gesichert rechtsextrem“ sei daher rechtens.


https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-1l188-20-verfassungsschutzbericht-2019-identitaere-bewegung-gesichert-rechtsextrem/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788

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