Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2020
– 3 A 11024/19.OVG –
Liebesbeziehung zu einem Gefangenen rechtfertigt die Entfernung einer JVA-Beamtin aus dem Dienst
Dienstentfernung wegen schweren Dienstvergehens begründet Entlassung
Eine Beamtin einer Justizvollzugsanstalt (JVA), die über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen war und ihm dabei mehrere Nacktfotos von sich übersandt hatte, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.


