https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-06/widerstand-union-gegen-streichung-begriff-rasse-aus-grundgesetz
Kommentar GB:
Grundgesetzänderungen sind nicht selten „Verschlimmbesserungen“; daher ist diesbezüglich generell größte Zuückhaltung angebracht. Man denke exemplarisch etwa an den – m. E. fehlerhaft – 1994 eingefügten Satz 2 in Art. 3 (2), der m. E. zu logischen Widersprüchen führt, deren nötige Beseitigung weitreichende rechtspolitische Konsequenzen hätte. Hierzu:
https://www.novo-argumente.com/artikel/qualifikation_statt_quote
Dem Grundgesetz lag 1949 vor allem die Intention zugrunde, die Ideologie und Praxis des Nationalsozialismus normativ zu negieren, d. h. hier insbesondere die Vorstellung, es gebe eine „rassische“ Über- und Unterordnung zwischen Menschen, Menschengruppen oder Ethnien, und zugleich, eine weitestgehend individualistische, liberale und humanitäre Rechtsordnung zu etablieren.
Daher ist Art. 1 GG kein individuelles Grundrecht, sondern der Inbegriff dieser konstitutiven Intention; die Grundrechte beginnen erst mit Art. 2 GG (lt.: di Fabio).
Art. 1 GG ist somit auch kein „catch all“ – Grundrecht, auf das beliebig immer dann zurückgegriffen werden könnte bzw. dürfte, wenn ein konkretes Grundrecht (Art. 2 ff.) nicht ausgemacht werden kann. –
Homo sapiens ist eine Gattung, und es gibt innerhalb dieser Gattung einerseits offensichtliche phänotypische Unterschiede, die definitorisch als „Rassen“ (bzw. race) bezeichnet werden können, andererseits historisch entwickelte ethnische Zugehörigkeiten, deren Existenz ein Faktum ist. Solange diese Unterschiede als gleichrangig bewertet und behandelt werden, liegt weder Diskriminierung noch „Rassismus“ vor.
Das Problem entsteht nicht durch Wahrnehmung und Benennung von faktischen Differenzen, sondern erst dadurch und dann, wenn diese Unterschiede zu einer rechtlichen und praktischen Über- bzw. Unterordnung führen.
Wenn nun ein Mensch mit dunkler Hautfarbe eben deshalb als Neger bezeichnet wird, dann ist damit überhaupt keine Bewertung verbunden; das ist lediglich ein Mißverständnis.
Siehe hierzu:
https://www.nzz.ch/meinung/soll-das-wort-rasse-aus-dem-deutschen-grundgesetz-verschwinden-ld.1560945
Ausgewählte Leserkommentare:
RickD
Insofern, ja, die reine Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem GG ist reine Symbolpolitik, solange man nicht eindeutig definiert hat, zu welchen Anteilen sich Genome unterscheiden müssen, um von unterschiedlichen Rassen sprechen zu können (oder eben nicht).
Eine Einteilung in “Rassen” ist daher willkürlich und unwissenschaftlich
Äußere Merkmale wie die Haut- oder Augenfarbe, die häufig als Beispiel für angeblich große Unterschiede herhalten müssen, sind nur eine oberflächliche und leicht wandelbare biologische Anpassung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten. Die Hautfarbe hat sich auch in Europa mehrfach verändert, weil diese auch von der Sonneneinstrahlung oder Ernährungsweise abhängt. Eine stammesgeschichtliche Abstammung oder verwandtschaftliche Nähe oder Entfernung lässt sich daran nicht festmachen.
Aber: Es gibt doch Hunderassen, oder?
Hunderassen sind ausschließlich das Ergebnis menschlicher Züchtung und eben nicht das Ergebnis eines natürlichen, biologischen Prozesses. Das Englische löst dieses sprachliche Problem übrigens elegant. Dort sprechen die Menschen von Breeds – also Züchtungen und eben nicht von Race, also Rasse.“
https://www.quarks.de/gesell…
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#3.1 — vor 2 Stunden