Steinmeier: Angriffe auf Demokratie nicht ignorieren

22.05.2020

(…)“ Steinmeier: Hass und Ausgrenzung nicht dulden
Er werde sich dafür einsetzen, dass die Gesellschaft jeder Form von rassistischer Hetze entschieden entgegentrete, versprach Steinmeier. „Hass und Ausgrenzung, gewaltsame Übergriffe auf Muslime, Angriffe auf Moscheen, das dürfen wir nicht dulden, das dürfen wir nicht zulassen.“ (…)
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_87927166/frank-walter-steinmeier-angriffe-auf-demokratie-nicht-ignorieren.html
Zur Kritik:
http://www.gam-online.de/text-Verleumdung%20von%20Islamkritik.html
http://www.gam-online.de/text-Der%20Islam%20als%20religi%C3%B6se%20Herrschaftsideologie.html

Schämen Sie sich, Frank-Walter Steinmeier – für Ihre realitätswidrige Lobhudelei der reaktionärsten und desintegriertesten Zuwandergruppe in Deutschland


Ergänzung:

Die Funktionen des BP:

aus:

Alfred Katz: Staatsrecht. Heidelberg 2010

Das Staatsoberhaupt des GG soll trotz geringer Machtausstattung gleichwohl als „pouvoir neutre“ (neutrale Kraft) über den politischen Kräften stehen und als Vermittler und Schlichter wirken. In seinen Funktionen tritt demgemäß das Element der aktiven Gestaltung und Staatsleitung zugunsten des Elements der Erhaltung staatlicher Einheit und der Konsensbildung zurück („Repräsentations- und Integrationsfunktion“). Der Bundespräsident hat in all seinem Tun der Wahrung und der Repräsentation der staatlichen Einheit zu dienen und i.S. eines Moderators „Basiskonsens“ zu vermitteln, also durchaus wichtige staatsoberhauptliche Funktionen wahrzunehmen. (S. 202, Rd.-Nr. 381)

Der Bundespräsident hat sein Amt zwar nicht im Sinne einer strikten parteipolitischen Neutralität, aber doch mindestens im Sinne einer besonderen parteipolitischen Zurückhaltung auszuüben. Alle bisherigen Amtsinhaber haben ihre Parteimitgliedschaft während ihrer Amtszeit ruhen lassen. (S. 204, Rd.-Nr. 383)

Bereits genannt wurden die Aufgaben des Bundespräsidenten zur Wahrung und Erhaltung der staatlichen Einheit (Integrationsfunktion) sowie zur Herstellung und Sicherung des Ausgleichs unter den verschiedenen politischen Kräften („neutrale Kraft“; Schiedsrichter- oder Ausgleichsfunktion). (S. 204, Rd.-Nr. 384)

Diese Tatsache und die Verfassungswirklichkeit lassen den Schluss zu, dass das Amt des Bundespräsidenten, noch mehr als alle anderen Staatsämter, ganz entscheidend von der Autorität, der Persönlichkeit und dem Repräsentationsstil des jeweiligen Inhabers geprägt wird. Eine Volkswahl wird überwiegend abgelehnt, da sie die ausgewogene Architektur des parlamentarischen Systems verändern würde.  (S. 207 f., Rd.-Nr. 393)

(Anm.: fett untersetzt: Literatur) 

 

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