Schnapsidee

Nach EZB-Urteil Ein „Kom­pe­tenz­ge­richtshof“ für die EU?

25.05.2020

Mit seinem EZB-Urteil hat sich das BVerfG mit dem EuGH angelegt. Aus dem Europaparlament kommt jetzt der Vorschlag: Ein europäischer „Kompetenzgerichtshof“ könnte solche Zuständigkeitsstreitigkeiten klären.


https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-eugh-ezb-urteil-kompetenzgerichtshof-einrichtung-eu-vertragsverletzungsverfahren-deutschland/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
Kommentar GB:

Es geht nur vordergründig um eine juristische Frage. Faktisch und politisch geht es darum, ob die EU und ihre Institutionen, darunter der EuGH, aus verfassungsrechtlicher Sicht überhaupt legitim sind. Verfassungsrechtliche Sicht heißt immer: aus Sicht der jeweiligen nationalen Verfassung, denn andere gibt es nicht. Die Europäischen Verträge sind keine Verfassung, denn ihnen fehlt nicht nur die Legitimität, sondern sie ist in drei Fällen vom Souverän ausdrücklich verweigert worden (Frankreich, Niederlande, United Kingdom). Daher ist es richtig und angemessen, die EU sozusagen zu erden, indem klargestellt wird, daß die Mitgliedsstaaten der EU mit ihren Verfassungen die wesentlich Handelnden in der europäischen Kooperation sind, letzlich also die souveränen europäischen Völker, und eben nicht demokratisch nicht-legitime EU-Institutionen, die, nebenbei bemerkt, vor allem durch ihre Hybris auffallen.

 
 

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