Kon­struk­ti­ons­fehler im BND-Gesetz

BVerfG fordert strengere Regeln für Überwachung

von Dr. Markus Sehl

19.05.2020

Auch in Zukunft darf der BND Ausländer im Ausland abhören, auch Anwälte und Journalisten. Weil das derzeitige BND-Gesetz aber an einem schwerwiegenden Konstruktionsfehler leidet, muss es reformiert werden.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1-bvr-283517-urteil-geheimdienst-bnd-ueberwachung-ausland-art-10-gg-internet-kontrolle/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788

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