Das Bundesverfassungsgericht findet, ein Gottesdienst-Verbot ohne Ausnahmen geht zu weit. Das gilt auch für Kirchen und Synagogen.
29.4.2020
„Karlsruhe: Freitagsgebete im muslimischen Fastenmonat Ramadan dürfen auch in der Corona-Krise nicht generell verboten werden. Im Einzelfall müsse es möglich bleiben, nach eingehender Prüfung eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Die Karlsruher Richter setzten im Eilverfahren auf Antrag eines religiösen Vereins aus Niedersachsen die Regelung in der dortigen Corona-Verordnung außer Kraft. Diese hatte keine Möglichkeit für Ausnahmen vorgesehen. (Az. 1 BvQ 44/20) “ (…)
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/freitagsgebete-im-ramadan-duerfen-trotz-corona-nicht-generell-verboten-werden-li.82446
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