EuGH mit Legitimitätslücke

EuGH antwortet auf das EZB-Urteil des BVerfG

Kein Kom­mentar, aber…

08.05.2020

Das BVerfG sorgte diese Woche für Aufsehen, als es dem EuGH in Sachen Staatsanleihekäufe der EZB einen Ultra-Vires-Akt vorwarf. Nun teilt der EuGH mit, dass er das deutsche Urteil nicht kommentieren wil. Und wird doch recht deutlich.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-mitteilung-urteil-bverfg-ezb-bindunsgwirkung-unionsrecht/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
Kommentar GB:
Die Briten wollten u. a. keine EuGH – Jurisdiktion, und der Souverän entschied sich für den Brexit. Das war´s dann.
 

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