BGH zur Geschlechtsidentität

Das selbst­be­stimmte Gesch­lecht

Gastbeitrag von Dr. Jessica Heun

25.05.2020

Körper und Ausweis sagen das eine, das eigene Geschlecht ist aber ein anderes? Dann ändert das eingetragene Geschlecht über das TSG, sagt der BGH – doch eine Reform dieses Gesetzes ist absolut notwendig, meint Jessica Heun.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-xii-zb-383-19-geschlecht-aendern-transsexuell-personenstand-nichtbinaer/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
Kommentar GB:
Die Frage nach der Geschlechtszugehörigkeit ist eine Frage nach dem Sein, nicht nach dem Bewußtsein, und sie beantwortet sich daher philosophisch ontologisch und wissenschaftlich biologisch, also objektiv, und sie hängt deshalb nicht davon ab, was sich irgendjemand einbildet oder vorstellt zu sein oder nicht zu sein, ebenso nicht von möglichen Wünschen, nicht zu sein, was man ist, und statt dessen zu sein, was man nicht ist. Auch die Frage, wie sich jemand in sexueller Hinsicht verhält, also womöglich nicht heteronormal, spielt dabei keine Rolle. Abgesehen von sehr seltenen biologisch-intersexuellen Anomalien (Hermaphroditismus; Zwitter) sind Menschen biologisch, und das heißt im Kern genetisch, entweder männlich oder weiblich. Wie sich das Zusammenleben der beiden Geschlechter auf dieser biologischen Grundlage sozial konkret ausgestaltet, welche Form der Kooperation also jeweils entwickelt wird, das ist eine kulturhistorische Frage. Diese Art und Weise und Form der Kooporation ist also zwar biologisch fundiert und bedingt, aber nicht konkret und im Detail biologisch determiniert, und daher ist sie, wenn auch biologisch begrenzt, wandelbar und offen für eine Weiterentwicklung.
Die Rechtswissenschaften haben hierzu im Grunde nichts beizutragen, außer vielleicht, verbleibende gesellschaftliche Widersprüche juristisch-pragmatisch zu vermitteln, in Gestalt normativ ermöglichter  praktischer Kompromisse zum Beispiel.
Das Gericht hat m. E. die Vernunft aufgebracht, diesen Sachverhalten Rechnung zu tragen. Respekt!
 
 
 
 

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