„Wer Schulen öffnet, muss auch Gottesdienste erlauben“
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/religionsfreiheit-corona-gottesdienst-messe-kirchen-moscheen-verhaeltnismaessigkeit/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
Kommentar GB:
Ein hübscher Fehlschluß. Und dann auch noch mit Berufung auf „Verhältnismäßigkeit“. Als ob man die nicht subjejtiv immer so oder so einschätzen und beurteilen könnte.

