Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 11.03.2020
– 2 UF 18/20 –
Sexuelle Beziehung schließt Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses aus
Bestand zwischen den Annehmenden und den Anzunehmenden eine sexuelle Beziehung, so ist eine Erwachsenenadoption nach § 1767 Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Denn eine sexuelle Beziehung schließt das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses aus. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.


