von Pia Lorenz
02.12.2019
Das Wahlplakat mit dem Slogan „Migration tötet“ der NPD ist aus Sicht des VG Gießen nicht volksverhetzend, sondern stelle die Realität teilweise dar. Aber zum Glück griffe ja notfalls das Widerstandsrecht. Der Richter ist kein Unbekannter.
„Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen kommt in einer aktuellen Entscheidung zu dem Ergebnis, dass eine Stadt den hessischen Landesverband der NPD nicht dazu auffordern durfte, im Europawahlkampf ein Wahlplakat zu entfernen (Urt. v. 09.08.2019, Az. 4 K 2279/19.GI). Dieses erfülle nämlich nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, da es sich bei der Einwanderung von Flüchtlingen tatsächlich um eine „Invasion“ gehandelt habe. Der objektive Aussagegehalt von „Migration tötet“ sei eine empirisch zu beweisende Tatsache.“ (…)
https://www.lto.de/recht/justiz/j/vg-giessen-4-k-2279-19-gi-npd-wahl-plakat-migration-toetet-invasion-nicht-volksverhetzend-widerstandsrecht/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
Hierzu schreibt die FAZ:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nch-dem-giessener-npd-urteil-von-andreas-hoefer-ein-richter-radikalisiert-sich-16515239.html
Weitere Artikel hierzu:
https://www.freiewelt.net/nachricht/richter-migration-toetet-entspricht-der-realitaet-10079686/
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/npd-plakate-ranstadt-zu-unrecht-abgeh%C3%A4ngt
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/npd-slogan-wahlplakat-europawahl-volksverhetzung-gerichtsurteil?page=5#comments
Kommentar GB:
Ich empfehle jedem Leser, allererst zu bedenken, daß es hier nicht darum geht, w e r etwas gesagt oder geschrieben hat, sondern w a s gesagt oder geschrieben worden ist.
Zweitens ist zu bedenken, daß das, was gesagt oder geschrieben worden ist, nach empirischer Überprüfung – also an Realitäten gemessen – entweder richtig oder falsch ist. So werden wissenschaftlich gültige Urteile gefällt.
Drittens ist daran zu erinnern, daß es Blödsinn ist, normativ über erwiesene empirische Sachverhalte zu sprechen oder zu schreiben, dabei dem ebenso beliebten wie häufigen Denkfehler folgend, „daß nicht sein kann, was nicht sein darf“ (Christian Morgenstern).
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