Mutmaßlich handelt es sich bei diesem Bruchteil hauptsächlich um nichtmuslimische Asylbewerber. Denn die Pflege von Ungläubigen ist für regelkonforme Muslime mehr oder minder explizit haram. Siehe z. B. Koran Sure 2, 109; Sure 4, 89; Sure 5, 51 und 105. (Das Freundschaftsverbot impliziert folgerichtig auch ein weitgehendes Interaktionsverbot.)
Hinzu kommt die islamisch-rassistische Grundauffassung, dass Ungläubige „unrein“, minderwertig etc. sind. Siehe hierzu:
https://www.islaminstitut.de/2010/fatwa-zu-der-frage-wie-der-islam-die-unglaeubigen-ansieht/
http://www.gam-online.de/Bilder/Islam%20und%20Ungl%C3%A4ubige%206-2014.pdf
Hier, in diesem (religiös/monotheistisch verbrämten) herrenmenschlich-rassistischen Islamdiskurs über Ungläubige, liegt auch die rational-logische Quelle für die re-aktiv negative Wertung und grundsätzliche Ablehnung von glaubenskonformen Muslimen durch vernunftorientierte Nichtmuslime. (Diese negative Wertung, bereits elementarer Bestandteil der „Radikalaufklärung, ist heute zentraler Bestandteil einer herrschaftskritisch-emanzipatorischen Grundüberzeugung auf der Höhe der Zeit.) Demagogische Ideologeme wie „Islamophobie“ oder „antimuslimischer Rassismus“ stellen – unter dem pervertierten Deckmantel der postdemokratisch verunstalteten „Meinungsfreiheit“ – die wahren kausalen Sachverhalte auf den Kopf und versuchen die kritisch-rationale (selbsterhaltungslogische) Islambewertung inklusive daraus hervorgehender kämpferisch-widerständiger Handlungsdispositionen zu unterminieren.
Kommentar GB:
Hinzu kommt ein Sicherheitsaspekt, der es aus nicht-muslimischer Perspektive schlicht verbietet, pflegebedürftige und hilflose Leute einem derartigen, sich faktisch fast täglich manifestierenden Risiko auszusetzen. Das ist ausgeschlossen und indiskutabel. Ich gehe davon aus, daß dem Gesundheitsminister diese Sach- und Risikolage völlig klar ist. Sein tatsächliches Verhalten spricht eindeutig dafür.