Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.06.2019
– 1 BVR 679/19 –
Kein Recht zur Mitverfolgung der Kindesanhörung mittels Videoübertragung
„Den Eltern steht grundsätzlich kein Recht zu bei der Anhörung des Kindes durch das Familiengericht anwesend zu sein. Es besteht auch kein Recht darauf, die Kindesanhörung mittels Videoübertragung mitverfolgen zu können. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.“ (…)
https://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BVR-67919_BVerfG-Kein-Recht-der-Eltern-auf-Anwesenheit-bei-Kindesanhoerung.news27949.htm
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