Brexit. Ende Gelände?

20. Oktober 2019

Dr. Gudrun Eussner

Brexit. Ende Gelände?

Boris Johnson schickt in Fotokopie [!] den vom Benn Act vorgeschriebenen, nicht von ihm unterzeichneten Brief, in dem um Verlängerung des Austrittstermins gebeten wird, einen zweiten, verfaßt vom Ständigen Vertreter Großbritannien bei der EU Sir Tom Barrow, der erläutert, daß dies ein Brief des Parlaments und nicht der Regierung ist, sowie einen dritten, von ihm unterschriebenen zweiseitigen, in dem er Brüssel drängt, eine Verlängerung NICHT zu gewähren: The Prime Minister, 19 October 2019 Dear Donald … Yours sincerely [getippt], Boris Johnson [signiert]

First letter – not signed by Mr Johnson – asks the EU to delay Brexit beyond Oct 31,

the second makes clear the first letter is from Parliament not the Government,
and the third – from the Prime Minister – urges Brussels NOT to grant an extension.
By GLEN OWEN POLITICAL EDITOR and HARRY COLE DEPUTY POLITICAL EDITOR
Die Remainer schäumen vor Wut, wollen rechtliche Schritte unternehmen.
Das Urteil des britischen Obersten Gerichtshofs über die Zuständigkeit für die „ureigene Aufgabe“ des Regierens könnte ihnen weiterhelfen:
„55. Erinnern wir uns immer an die Grundlagen unserer Verfassung. Wir leben in einer repräsentativen Demokratie. Das Unterhaus existiert, weil das Volk seine Mitglieder gewählt hat. … Die Regierung existiert, weil sie das Vertrauen des Unterhauses hat. Sie hat keine andere demokratische Legitimation als das. Das heißt, daß sie dem Unterhaus für ihre Handlungen Rechenschaft schuldig ist – und selbstverständlich auch dem Oberhaus – dabei immer gewärtig, daß die ureigene Aufgabe zu regieren, der Exekutive zusteht und nicht dem Parlament oder den Gerichten. …“
„Das Parlament kann den Premierminister nicht mundtot machen“, kommentiert Außenminister Dominic Raab das Intrigenspiel der Remainer, den Regierungschef am Regieren zu hindern.
Man erwartet, daß Remainer John Bercow wieder für sie tätig wird und  am Montag jede von Boris Johnson gewollte Abstimmung über den Vertrag verhindert, was aber Großbritannien dem No Deal einen weiteren Schritt näher brächte; denn Emmanuel Macron reicht es schon lange.
„Donald Tusk scheint ungerührt über die Art, in der Herr Johnson um die Verschiebung bittet; er erklärte, daß er nunmehr die Anfrage in Erwägung ziehe.“
Es ist unwahrscheinlich, daß Donald Tusk nicht weiß, daß ungezeichnete Briefe eines Absenders, gar in Fotokopie, juristisch als nicht geschrieben gelten. So ist es mit diesem, dessen Text vom britischen Parlament verfaßt wurde. Neben Beispielen aus Krimis, in denen nicht signierte getippte Abschiedsbriefe die Ermittler stutzig machen, gestern erst wieder, auf Sat1GOLD den Inspektor Columbo, in der Folge mit John Cassavetes „Etüde in Schwarz„, hier ein Beispiel aus dem Alltag: Wenn jemand per Email bei seiner Bank einen Dauerauftrag kündigen will, der besagt, daß ihm jeden Monat eine konstante Summe überwiesen wird, er also nicht etwa Geld abheben, sondern es auf dem Konto belassen will, kann der Auftrag nach Regel der Bank nur mit Unterschrift ausgeführt werden.
Und da gilt ein Brexit-Verlängerungsantrag des Unterhauses ohne Unterschrift des Premierministers?
Affaire à suivre …

„Die Remainer-Mehrheit hält Boris Johnson als Premierminister gefangen. Ihr fortlaufendes Abstimmen gegen die Regierung, während sie diese gleichzeitig im Amt hält, ist eine symbolische Zurückweisung der politischen Souveränität des britischen Volkes.“ Michael Brendan Dougherty

Der letzte Stand des Betruges an den britischen Wählern immer hier:

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