Zentralrat der Muslime hat keinen Unter­lassungs­anspruch gegen „Islamunterricht“ an hessischen Schulen

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 06.09.2019
– 6 L 1363/19.WI –

Unterrichtsfach dient der Information über den Islam und stellt keinen Religionsunterricht dar

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Eilantrag des Zentralrats der Muslime gegen die Durchführung von Unterricht über den Islam an hessischen Schulen zurückgewiesen.


https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Wiesbaden_6-L-136319WI_Zentralrat-der-Muslime-hat-keinen-Unterlassungsanspruch-gegen-Islamunterricht-an-hessischen-Schulen.news27830.htm

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